Volltext: Kleinstaat

Geschichtliche Grundzüge und gegen die Einbürgerung von Emigranten, vorab jüdischer Abkunft, an. Putsch und Umtriebe der Anschlussleute im Lande verschreckten die aus­ ländischen Gesellschaften. Die Staatseinnahmen aus diesem Zweig sanken im Krieg zeitweilig bedenklich. Dennoch gelang es, die oben genannten volkswirtschaftlichen Nischen über den Krieg hin zu behalten und danach - neben einer zweiten Industrialisierung - kräftig auszuweiten. Entsprechend blieb der Rechtfertigungsbedarf bestehen. III. Neun Thesen Nach der Ableitung aus der Geschichte lassen sich nun neun Thesen zu den historischen Grundzügen liechtensteinischer Aussenpolitik und Aussenbe- ziehungen formulieren. Vollständigkeit ist nicht beansprucht. Die Thesen sind ins Präsens gesetzt, da sie aus der Vergangenheit auch in die Gegenwart herein und über diese hinaus eine gewisse Gültigkeit beanspruchen durften. Sie mögen zur Diskussion anregen. 1. Die grosse 
Kleinheit bedeutet für Liechtenstein Ohnmacht und Schutz zugleich. Der so kleine Staat ist auf die Geltung des Rechts angewiesen." 2. Die besondere 
Zwischen- und Randlage bewahrt Liechtensteins staatli­ che Existenz. Achtung und Wohlwollen der Nachbarn sind unabding­ bar. 3. Die Rolle des 
Fürsten in der Aussenpolitik verschiebt sich von der Haus- zur Staatspolitik und von der Allein- zur Mitgestaltung. 4. 
Demokratisierung führt zur Partizipation von Regierung, Volksvertre­ tung, Parteien, Interessengruppen und Volk in der Aussenpolitik. 5. 
Wirtschaftliche Anlehnung erweist sich als lebensnotwendig und als Vor­ aussetzung für Entwicklung und eigenstaatliche Existenz. 6. 
Assimilation und "Nachbarschaftsfähigkeit" folgen aus der Kleinheit und der ökonomischen Anlehnung, berühren aber zugleich die Identität. 7. 
Neutralität als vorteilhaftes Instrument ergibt sich fast ohne Zutun seit dem Ersten Weltkrieg aus dem Fehlen eigenen Militärs und aus der Poli­ tik der Nachbarstaaten. 73 Vgl. Gerard Batliner, Die liechtensteinische Rechtsordnung und die Europäische Men­ schenrechtskonvention, in: Geiger/Waschkuhn, LPS i4, S. 174 f. 339
	        

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