Volltext: Kleinstaat

Liechtensteinische Aussenpolitik Liechtenstein eine doppelte Abhängigkeit auf dem gesamten Wirtschaftsge­ biet und wichtigen weiteren Bereichen gebrächt; Die von Beginn an klare Aussage auf EG-Seite, keine Sonderlösungen für einzelne der EFTA-Part- ner einzugehen, d.h. nur volle Übernahme eines EWR-Vertrages,.hätte es wohl für uns verunmöglicht, nur die durch den Zollvertrag abgedeckten EWR-Bestimmungen:zu.übernehmen,.abgesehen vom praktischen Pro­ blem einer klaren Ausscheidung. Selbst wenn dies möglich gewesen wäre, wäre im Laufe der Jahre der Druck gestiegen, in Anbetracht des Regelungs­ gefälles auch weitere Bereiche des Vertrages zu übernehmen, ohne dann auf irgendeine Weise Parteienstellung zu haben. In Anbetracht der politischen Situation musste man die EWR-Verhandlungen von Anbeginn als Prozess betrachten, d.h. der Charakter eines EWR-Vertrages (möglicherweise nur Übergangscharakter) wie auch sein Zustandekommen waren offen und konnten schlussendlich zu anderen Integrationsformen führen. Somit war auch aus politischen Gründen ein Abseitsstehen gefährlich. Folgerichtig war damit auch das Anstreben der EFTA-Mitgliedschaft. Wenn genügend Zeit vorhanden wäre, .würde ich hier gerne auf den bis­ herigen Verhandlungsstand im einzelnen eingehen, die Chancen, diesen EWR-Vertrag abzuschliessen, abwägen und die Vor- und Nachteile für Liechtenstein behandeln. Lassen Sie mich dazu nur im Telegrammstil fol­ gendes sagen: Die Verhandlungen können als quantitativ, d.h. von der abge­ deckten Substanz, als zu über 90 Prozent erledigt betrachtet werden (natür­ lich können Dossiers immer wieder geöffnet werden), aber ob der politische Wille genügt, um die einigen wenigen, aber gewichtigen offenen Verhand­ lungsgegenstände (v.a. Fisch, Kohäsionsfonds, Transitverhandlungen) zu erledigen, kann heute nicht beantwortet werden. Wenn es zu einem para­ phierten Vertragstext kommt, so stellt sich dann die Frage, ob dieser Veitrag unterzeichnet wird. Zu den Hürden auf EG-Seite zählt u.a. die Erreichung eines qualifizierten Mehrs im Europaparlament, was nicht nur ein Forma­ lakt ist. Für uns von:besonderem Interesse ist natürlich, ob die.Schweiz unterzeichnet (Kompetenz des Bundesrates) und wenn ja, ob der Vertrag dann die weiteren Etappen, vor allem das Referendum, unbeschadet passiert. Die Frage, wie die Schweiz über den EWR entscheidet, dürfte, zumin­ dest unter den heutigen Gegebenheiten, auch für uns mitentscheidend sein: Wollen wir nicht den Zollvertrag und einige .weitere Verträge mit der Schweiz auflösen, ist ein paralleles Vorgehen beim Beitritt bzw. Nichtbei- tritt zu einem EWR vorgegeben. Ein Nein zum EWR unter gleichzeitiger Beibehaltung des Zollvertrages scheint mir, wie weiter oben ausgeführt, 317
	        

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