Zusammenfassung der Diskussion wobei er, Batliner, auf den Qualitätswandel hingewiesen habe. Auch die Notrechtsverordnung unterliege einer Organkontrolle vor dem Staatsge richtshof, wenn sie gewisse Grenzen überschreite. Hinsichtlich der ori ginären verfassunggebenden Gewalt, die nur im Zusammenhang mit der Legitimationsfrage angesprochen wurde, seien auch in Liechtenstein einige Veränderungen festzustellen, wenn etwa der Fürst selbst auf der Huldi gungsfeier ausführte: "Solange die Mehrheit der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner einen eigenen Staat und eine Monarchie haben will, wird sich das Fürstenhaus wie in der Vergangenheit für Volk und Land einset zen." Dies seien Symptome, dass auch der Fürst auf eine demokratische oder mindestens soziale Legitimation abstelle. Auch sei er vom Gottesgna dentum sicher weit entfernt, wenn er beispielsweise in einem Interview zum letzten Staatsfeiertag seinen Beruf als "Job" bezeichnete, und dass ihn dieser nicht auslaste. Andererseits teilte Batliner die Auffassung, dass man die Konzeption von Locke nicht hinterschreiten könne. Interessant sei in die sem Zusammenhang auch die Entwicklung in der katholischen Kirche, die im Zweiten Vatikanum in der Konstitution "Gaudium et spes" erklärt habe, dass im vollen Einklang mit der menschlichen Natur die Entwicklung der rechtlichen und politischen Strukturen stehe, die ohne jede Diskriminie rung allen Staatsbürgern immer mehr die tatsächliche Möglichkeit gebe, frei und aktiv teilzuhaben an der rechtlichen Grundlegung. Das sei ein gewalti ger Wandel des Denkens, der schon bei Papst Pius XII. angekündigt sei. Es seien auch bestimmte Ereignisse nicht aus der Geschichte zu schaffen, so der Umstand, dass Liechtenstein 1978 dem Statut des Europarates beigetre ten sei und die Charta von Paris seines Wissens ohne interpretatorische Erklärung unterzeichnet habe, in der es heisse: "Wir verpflichten uns, die Demokratie als die einzige Regierungsform unserer Nationen aufzubauen, zu festigen und zu stärken. Demokratische Regierung gründet sich auf den Volkswillen, der seinen Ausdruck in regelmässigen, freien und gerechten Wahlen findet." Man möge es bedauern, aber sicherlich sei eine Schwächung der legitimatorischen Basis durch diesen Vormarsch des demokratischen Prinzips festzustellen. So bedauerlich diese Entwicklung wegen des monarchischen Prinzips womöglich anzusehen sei, so bedürfe es zu dessen Erhaltung einer liebenden Pflege von beiden Seiten und vor allem auch seitens der Monarchie selbst. 305