Volltext: Kleinstaat

Aussenpolitische Aspekte III. Aussenpolitische Strategien Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist, dass es sich beim Kleinstaat um ein relativ schwaches, potentiell oder aktuell von Grossstaaten bedrohtes Gebilde handelt.25 Die Mittel und Methoden, seine Grundziele und Grund­ werte zu erhalten und zu verwirklichen, werden vor allem im "rule of law" erblickt. Dabei wird die in unserem Züsammenhang relevante Rechtsord­ nung als ansatzweise "föderativ" strukturiertes, dynamisches, der stufen­ weisen Integration fähiges Regelungssystem begriffen. Wie ist nun, auf jeder dieser Ordnungsstufen, der besondere Schutz ausgestaltet, den das Recht dem Kleinstaat zu gewähren vermag? Und welche Ordnungsstufe wird er in seiner Aussenpolitik optimalerweise anstreben? 1. Die Ebene "UNO 1" In seiner traditionellen, rudimentären Ausgestaltung schützt das Völker­ recht als Zwischenmächteordnung die Souveränität der Staaten und damit deren politische Unabhängigkeit und territoriale Integrität. Es beruht auf dem Prinzip der absoluten Gleichheit der Staaten, weshalb in klassischen internationalen Organisationen jeder Mitgliedstaat unabhängig von seiner Grösse die gleiche Stimmkraft besitzt.26 Die traditionelle Völkerrechtsord­ nung schützt den Staat insbesondere auch gegen (ohne seine Zustimmung erfolgende) Interventionen. Auch sog. humanitäre Interventionen, das heisst machtmässige Eingriffe zum Schutze der Menschenrechte, sind grundsätzlich verboten.27 Die kleinen Staaten sind also auch gegen Hegemo­ nialansprüche und -manifestationen mächtiger Staaten abgeschirmt, welche humanitäre Gründe oft bloss als Vorwand zur Verhüllung ihrer egoisti­ schen nationalen Interessen anrufen. 25 Vgl. Michael J. Handel, a. a. O., S. 169-216. 26 Gerard Batliner, Zu heutigen Problemen unseres Staates - Gegebenheiten, Ziele und Strate­ gien, in: Probleme des Kiemstaates gestern und heute, in: Liechtenstein Politische Schriften Band 6, Vaduz 1976, S. 193. 27 Vgl. Ulrich Beyerlin, Humanitarian Intervention, in: Rudolf Bernhardt (ed.), Encyclopa- edia of Public International Law, Instalment 3, Amsterdam/New York/Oxford 1982, S. 211-215; Ian Brownlie, Thoughts on Kind-Hearted Gunmen, in: Richard B. Lillich (ed.), Humanitarian Intervention and the United Nations, Charlottesville 1973, S. 139-148. Anders aber Fernando R. Teson, Humanitarian Intervention: An Inquiry into Law and Morality, New York 1988; W. D. Verwey, Humanitarian Intervention, in: A. Cassese (ed.), a. a. O., S. 57-78; Michael Reisman/Myres McDoügal, Humanitarian Intervention to Pro­ tect the Ibos, in: Richard B. Lillich (ed.), Humanitarian Intervention and the United Nati­ ons, Charlottesville 1973, S. 167-195. 225
	        

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