Volltext: Kleinstaat

Österreich 1. Österreich hat ein 
bewegtes Verfassungsleben mit zahlreichen Änderun­ gen seines Verfassungsrechts und mehrfachen Umwälzungen des politi­ schen Systems.1 Die Veränderungen im Staats- und Verfassungsleben umfassen auch den historischen Wandel von einem Grossstaat zum Klein­ staat. Das österreichische Beispiel bietet daher für das Thema der verfas­ sungsrechtlichen Adaptionen und Innovationen im Kleinstaat ein beson­ ders reichhaltiges Anschauungsmaterial. 2. Die weitaus 
tiefgreifendste Zäsur in der österreichischen Verfassungs­ entwicklung wird durch die Ereignisse der Jahre 1918 und 1920 markiert. Im Spätherbst des Jahres 1918 zerfällt der Verband der im Reichsrat vertre­ tenen Königreiche und Länder, der seit 1867 staatsrechtlich eingerichtet und mit den Ländern der ungarischen Krone zu einer monarchischen Union verbunden war.2 1 Zur neueren politischen Geschichte und Verfassungsgeschichte Österreichs siehe Adamo- vich, Handbuch des österreichischen Verfassungsrechts6 (1971) 1; Adamovich/Funk, Österreichisches Verfassungsrecht3 (1985) 56; Brauneder/Lachmayer, Österreichische Ver­ fassungsgeschichte5 (1989); Fischer/Silvestri (Hrsg.), Texte zur österreichischen Verfas­ sungsgeschichte (1970); Hauke, Stichwort "Verfassungsgeschichte", in: Mischler/Ulbrich (Hrsg.), Österreichisches Staatswörterbuch Bd IV (1909) 722; Hellbling, Österreichische Verfassungs-. und Verwaltungsgeschichte2 (1974); Institut für Österreichkunde (Hrsg), Die Entwicklung der Verfassung Österreichs vom Mittelalter bis zur Gegenwart1 (1970); Walter/Mayer, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts6 (1988) Rz 16; Zöllner, Geschichte Österreichs'(1984). 2 . Die Verfassung der österreichischen Reichshälfte (= der im Reichsrat vertretenen Königrei­ che und Länder) bestand in der Hauptsache aus 5 Staatsgrundgesetzen (StGG über die Reichsvertretung; StGG über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger; StGG über die Ein­ setzung eines Reichsgerichtes; StGG über die richterliche Gewalt; StGG über die Regie- rungs- und Vollzugsgewalt). Sie wurde im Dezember des Jahres 1867 verabschiedet ("Dezemberverfassung"). Sie brachte die Staats- und Regierungsform einer konstitutionel­ len Monarchie. Das Verhältnis der österreichischen Reichshälfte zu den Ländern der unga­ rischen Krone war durch zwei parallele (wenn auch nicht ganz übereinstimmende) Gesetze geregelt, durch die die beiden Teile zu einer Realunion integriert wurden; siehe die in FN 1 zitierte Literatur sowie Stourzh, Die österreichische Dezemberverfassung von 1867, in: Stöurzh (Hrsg.), Wege zur Grundrechtsdemokratie (1989) 239. 179
	        

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