Volltext: Kleinstaat

Verfassungsstaat Das ist hier nicht möglich. Genügen müssen Stichworte: Die Integrations­ vorgänge zwischen Staat und Bürger können im Kleinstaat intensiver sein. Angesichts oft (heute vor allem ökonomisch und kulturell) bedrohender grösserer Nachbarstaaten werden die Integrationselemente und -gegen­ stände, mit denen sich der Bürger des Kleinstaates für die Selbstbehauptung identifizieren kann, aber auch wichtiger. Symbolvorgänge wie gelebte Fei­ ertage - Liechtenstein illustriert diese Möglichkeiten gut -, aber auch erfahr­ bare Symbole wie Staatsflagge und Hymne werden besonders wichtig. Im staatsorganisatorischen Bereich lassen sich wohl viele Aufgaben und Chancen, die im Verfassungsstaat den Kommunen, im Bundesstaat den Gliedstaaten (bei uns in Deutschland etwa die Stadtstaaten Hamburg und Bremen) und im "Europa der Regionen" den Regionen zugedacht werden, für den Kleinstaat in Anspruch nehmen: Demokratie von unten nach oben, Gemeinsinn und Verantwortungsgefühl, Bürgernähe der Staatsfunktionen, aktive Teilhabe im überschaubaren Raum "Heimat". Was sich im grösseren Verfassungsstaat schwer bilden lässt: Heimatgefühl und Staatsbewusstsein, das hat im Kleinstaat besondere Chancen. Die räumliche Enge des Kleinen, die Nähe der Grenzen bzw. der Nach­ barn, die geringere Zahl der Mitbürger vermittelt dem Kleinstaat zumal heute in der 
einen weltweiten Kommunikationsgesellschaft mit dem Verfassungs­ staat als tendenziell universalem Freiheitsgefüge und humaner Ordnungs­ struktur in eigentümlicher Dialektik ein spezifisches Element der Offenheit, auch Angewiesenheit auf andere Verfassungsstaaten und internationale Orga­ nisationen. Darauf ist zurückzukommen, zumal es in dem zusammenrücken­ den Europa "der Kommunen und Regionen" paradigmatische Bedeutung hat. An dieser Stelle ist der erste Grund zu nennen, weshalb dem Kleinstaat Modellcharakter zukommt: er bildet eine verfassungsstaatliche Strukturein­ heit, die der grössere Verfassungsstaat durch regionale und föderative Struk­ turen "nachahmt" bzw. tendenziell heute immer mehr zu erreichen sucht. Der Unterschied zwischen den grösseren Staaten- und den Kleinstaaten 
rela­ tiviert sich in gewisser Hinsicht: Jene suchen "Verkleinerungs-" bzw. Gliede­ rungsformen, die dem Kleinstaat und seinen Positiva ein Stück weit entgegen­ kommen; der Kleinstaat seinerseits fügt sich in grössere konstitutionelle Zusammenhänge, etwa Regionen, (Kon-) Föderationen, internationale Orga­ nisationen ein, um sich ein Stück "grösser" zu machen. An dem Fallbeispiel Liechtenstein lässt sich dies gut studieren: man denke an seine Staatsverträge mit der Schweiz, seine Einbindungen in Regionalzusammenhänge mit den Nachbarn, seinen Beitritt zum Europarat (EMRK), ja jüngst zur UNO. 159
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.