Verfassungsstaat sie kennt eine
Menschenwürdeklausel und den eigenwilligen Satz: "we shall cherish and promote the different cultural traditions within Solomon Islands" sowie das Ziel einer
"decentralisation of Power". Die englische Tradition bricht in der Einrichtung eines
"Leader ofthe Ofßcial Opposition" (Art. 66) durch. Wenn etwa das kleine
Kiribati (1979) in 139 Artikeln Präambel, Grund satznormen, Grundrechtskatalog, das Staatsbürgerrecht, Exekutive, Legis lative und Judikative sowie "Gemischtes" eingehend regelt, so bestätigt sich die These, Kleinstaaten hätten eine Voll-Verfassung. Wenn die Präambeln besonders werthaltig'und die Grundrechtskataloge besonders reichhaltig sind (meist mit einem ausdrücklichen Verbot der Sklaverei, z. B. Art. 6
Kiri bati),. so lässt dies folgenden Schluss zu: Kleinstaaten suchen über die Grundwerte ihrer Präambeln bzw. die Grundrechtskataloge ein wesentli ches Stück der eigenen Identität zu gewinnen.
Kiribati etwa hat eine kultu relles Erbe-Klausel ("faith in the enduring value of our traditions and heri- tage", "continue to cherish and uphold the customs and traditions") und es bekennt sich zu "Gleichheit und Gerechtigkeit" ebenso wie zu dem Satz: "The natural resources of Kiribati are vested in the people and their Government" - ein TeJrtbeleg für das Kleinstäatenproblem der Ressourcen knappheit! Die Verf. von
Belize (1981) entspricht dem Textbild der englischen Kleinstaaten-Verfassungsfämilie (142 Artikel): Seine Präambel ist ebenso feierlich wie reichhaltig mit Stichworten wie "faith in human rights and fun damental freedoms, the position of the family in a- society öf free men and free institutions", "principles of social justice" (die aufs Ökonomische erstreckt werden), "that men and institutions remain free only when free dom ist foünded upon respect for moral and Spiritual values and upon the rule of law", "co-operation among nations"; seine bill of rights ist detailliert (Art. 3 bis 22) mit dem geläufigen Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit, der Antwort auf die Kolöniälzeit; im übrigen sind Staatsangehörigkeit, Governor-General, Exekutive, Legislative, Judikative, Öffentlicher Dienst und Finanzen, "Miscellaneous" und Übergangsbestimmungen eingehend geregelt. Die Verf.
St. Christoph und Nevis von 1983 mit ihren 120 Artikeln und umfangreichen 6 Anhängen ("Schedules") sei hier aus mehreren Gründen behandelt: sie ist eine bundesstaatliche Verfassung, also ein Beispiel dafür, 137 1