Volltext: Kleinstaat

Verfassungsstaat Während die Verfassung des kleinen 
Nauru (1968) durch einen ausführ­ lichen Grundrechtskatalog (Art. 3 bis 15) auffällt und vielleicht der "Direc- tor of Audit" (Art. 66) erwähnenswert ist, stellt ein allgemeiner Artikel (81 Abs. 5 a) die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau dadurch her, dass er normiert: Worte männlichen Geschlechts schliessen Frauen ein. Hier ein Blick auf die Verfassung von 
Antigua und Barbuda (1981). Sie ent­ hält alle bekannten Kapitel, Strukturen und Themen einer Vollverfassung in 127 Artikeln, in der 
Präambel: eine invocatio dei, Grundwerte wie Men­ schenwürde, demokratische Gesellschaft, Rechtsstaatlichkeit ("state is sub- ject to the law"), Menschenrechte wie Rede-, Presse- und Versammlungs­ freiheit, sodann 
Grundsatzartikel "The State and its territory", "Constitu­ tion is supreme law", ferner eine ausgefeilte 
bill of rights sowie Kapitel zur Staatsorganisation, z. B. einen Abschnitt über den Ombudsmann (Art. 66). Grenada (1973) zeichnet sich durch eine inhaltsreiche 
Präambel aus mit Berufungen auf Gott, aber auch mit der schönen Formulierung "man's duties toward his fellow man" und "while rights exalt individual freedom, duties express the dignity of that freedom"; die Rede ist von der "dignity of human values", von "respect for the rule of law", und der Schlussatz der sehr idealistischen Präambel lautet: "... desire that their Constitution should reflect the above mentioned principles", zu denen auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gehören. Grenada hat einen ausführlichen Katalog von "Fundamental Rights and Freedoms" (Art. 1 bis 18) und es kennt eine bemerkenswerte "original Jurisdiction of High Court in consti­ tutional questions" (Art. 101 bis 105). Schliesslich fällt die "Constituency Boundaries Commission" auf (Art. 54 bis 56), die jedem klassischen Verfas­ sungsstaat als Modell dienen könnte. Die Verf. der 
Bahamas (1973) mit ihren 137 Artikeln baut sich aus den bekannten Elementen einer Verf. der britischen Völkerfamilie auf. Neben Eigenheiten wie einem Senat und dem für fast alle Kleinstaatenverfassungen normierten Satz "This Constitution is the supreme law" (Art. 2) sei aus der überaus wertehaltigen 
Präambel der Eingangssatz zitiert: "Whereas Four hundred and eighty-one years ago the rediscoveiy of this Family of Islands, Rocks and Cays heralded the rebirth of the New World, And Whereas the People of this Family of Islands recognise that preser- vation of their Freedom will be guaranteed by a national commitment to Self-discipline, Industry, Loyalty, Unity and an abiding respect for Chri­ stian values and the Rule of Law..." 135
	        

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