Volltext: Kleinstaat

Peter Häberle . generaux du droit international et des Conventions particulieres avec la France"; Art. 8: Französisch als Staatssprache), ferner Vanuatu (1980), Tonga (1967/81), Dschibuti (1977), Island (1944/1984), Äquatorial-Gui- nea (1982), Suriname (1987), Kap Verde (1986) - das freilich totalitäre Züge hat (politischer Führungsanspruch einer Partei nach Art. 4); ähn­ liches gilt für den Einparteienstaat Seschellen (1979, vgl. Art. 5 und 6). Liechtenstein braucht hier nicht eigens analysiert zu werden. San Marino sei wenigstens genannt, ebenso Andorra (mit Verfassungsgeset­ zen von 1970,1971 und 1973). Hier einige Beispiele für 
typisch verfassungsstaatliche Strukturen und Ele­ mente in den Verfassungen von Kleinstaaten. Zunächst zu den ehemals eng­ lischen Kolonien: aa) Die ehemals englischen Kolonien Die Verf. von 
West Samoa (1960, mit 124 Artikeln) sei wegen ihrer ergiebi­ gen Präambel erwähnt: sie gründet den Staat "on Christian principles and Samoan custom and tradition", sichert allen "fundamental.rights" und for­ dert "the impartial integrity of justice"; auch hat die Verf. einen detaillierten Grundrechtskatalog (Art. 3 bis 15), mit einer Unschuldsvermutung (Art. 9 Abs. 3), dem Verbot rückwirkender Bestrafung (Art. 10 Abs. 2) - wie über­ haupt präzise habeas corpus-Grundrechte zusammen mit dem Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit in vielen ehemals englischen Kolonien typisch sind. Malta (1964/1979) ist durch einen detaillierten Grundrechtskatalog (Art. 32 bis 47) geprägt und im Parlamentsrecht durch einen ebenso langen wie originellen Artikel zum "leader of the Opposition" (Art. 90). Herausragend unter den Kleinstaaten-Verfassungen der englischen Familie ist die Verf. von 
Barbados (1966). In ihren 117 Artikeln finden sich alle wesendichen Elemente des bisher illustrierten Textbildes. Vor allem aber zeichnet sich die 
Präambel durch eine besonders eingehende, sich über mehrere Absätze hinziehende Darstellung der Geschichte von Barbados aus (von 1639 über 1651 bis heute). Für die Gegenwart sind dann die schon bekannten Präambel-Stichworte formuliert wie "unshakable faith in funda­ mental human rights and freedoms, the position of the family in a society of free men and free institutions", "respect of moral and spiritual values and the rule of law", "equitable distribution of the material resources of the Community". 134
	        

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