Volltext: Abschied

Tägt, sieht man von einer Verfassungsän- 
derung ab, die im Sommer 1984 Gültig- 
xeit erhielt. Diese neue Bestimmung er- 
möglicht es dem Regierenden Fürsten, 
ei vorübergehender Verhinderung oder 
zur Vorbereitung für die Regierungs- 
nachfolge einen Stellvertreter zu ernen- 
ıen, Ohne selbst auf seine Stellung als 
_‚,andesherr zu verzichten. Am 26. Au- 
zust desselben Jahres wurde Seine 
Durchlaucht Erbprinz Hans Adam durch 
Seine Durchlaucht den Landesfürsten 
Franz Josef II. mit der Ausübung aller 
.hm zustehenden Hoheitsrechte betraut 
and damit zum Stellvertreter mit allen 
Rechten und Pflichten bestellt. Es war 
2in Akt, der den hohen Wert der Konti- 
nuität in der Monarchie dokumentierte. 
Schon ein Jahr zuvor hatte der Fürst in 
‚iner Ansprache zu seinem 45jährigen 
legierungsjubiläum sein Volk auf diese 
\nderung vorbereitet: «,.. Vor allem 
ıber möchte ich allen Liechtensteinern 
erzlich danken, welche mir ihre enge 
/erbundenheit direkt und indirekt durch 
JI die Jahre ausgedrückt haben ... Ich 
in Gott dankbar für die besondere Gna- 
le, Fürst von Liechtenstein sein zu dür- 
en. Dies war für mich immer gleichbe- 
Jeutend, Landesvater inmitten einer 
zrossen Familie des liechtensteinischen 
Yolkes zu sein. In der Erinnerung an 
liese Jahre habe ich die Pflicht, in beson- 
jerer Weise Fürstin Gina zu danken. 
Wenn ich an die grosse und wichtige So- 
zialarbeit denke, welche sie geleistet hat. 
30 muss ich dankbar betonen, dass sie in 
jesonderer Weise eine menschliche Note 
n meine Ausübung der Regierung ge- 
5racht hat. Nach diesen vielen Jahren der 
Tätigkeit für unser Land möchte ich nun 
lie Ausübung der Hoheitsrechte in die 
Aände meines zukünftigen Nachfolgers 
egen ... Ich bin sicher, dass er die Zu- 
neigung und Mitarbeit aller so erfahren 
wird, wie ich dies in all den vergangenen 
Jahren erlebte. Die Einheit von Fürst, 
Jürstenhaus und Volk ist der wichtigste 
Garant für eine hoffnungsvolle Zukunft 
des Landes .. .». 
(Dieser gekürzte Text stammt aus der 
[ubiläumsschrift «Franz Josef II. — 50 
fahre Regierender Fürst von und zu 
"iechtenstein) 
Fürstenhuldigung 1939: «So wahr uns 
Gott helfe!» 
Am 29. Mai 1939 schwörte das liechtensteinische Volk dem Fürsten die Treue 
Mehr als die Hälfte der liechtensteini- 
schen Bevölkerung, die zu jener Zeit 
“und 11000 Seelen zählte, fand sich am 
Pfingstmontag, 29. Mai 1939, zur denk- 
würdigen Erbhuldigung vor dem Schloss 
Vaduz ein. Der 50 Jahre zurückliegende 
unvergessliche Anlass war für die bitte- 
rarme Bevölkerung unseres Agrarstaates 
ein besonderer Markstein. Der gegensei- 
tige Treueschwur von Fürst und Volk — 
«So wahr uns Gott helfe!» — stand zu 
Beginn des Aufschwungs unseres Landes 
in den vergangenen fünf Jahrzehnten, 
An jenem so bedeutungsvollen Pfingst- 
montag 1939 gab es zunächst im An- 
schluss an das feierliche Pontifikalamt in 
der Pfarrkirche Vaduz den Empfang der 
zahlreichen Ehrengäste. Am Nachmittag 
1ahm die eigentliche Huldigungsfeier ih- 
ren Auftakt mit einem grossen Festzug 
durch die Hauptstrassen von Vaduz, wel- 
che von allen Gemeinden unseres Landes 
prächtig ausgeschmückt wurden. Dem 
auf Schloss Vaduz hinaufführenden Um- 
zug schlossen sich Tausende Landsleute fürsten, die das Volk entblössten Haup- 
an, um vor den Mauern des Schlosses tes und stehend anhörte. Franz Josef II.: 
dem Huldigungsakt beizuwohnen. «Feierlich gelobe ich, wie ich bereits vor 
N zinem Jahr getan habe, meinem Lande 
«Treue unserem Fürsten» zin gerechter Fürst zu sein, die verfas- 
Zu einem ergreifenden Moment gestal- sungsmässigen Freiheiten zu wahren, den 
ete sich der Schwur des Volkes. Als 3Zedrängten und Armen ein Helfer und 
_andtagspräsident Pfarrer Anton From- lem Rechte ein getreuer Hüter zu 
nelt nach seiner Ansprache die Vereidi- bleiben.» 
zung des Volkes vornahm, fielen Tausen- . 
je Kehlen spontan in den Schwur ein und Vaterlandsweihe auf Dux 
;prachen dem Landtagspräsidenten mit Nur ein Jahr nach der Erbhuldigung, 
ırhobenen Schwurfingern die einzelnen ım 25. März 1940, in der schweren und 
jätze aus vollem Herzen nach: «Wir gefahrvollen Zeit des Zweiten Weltkrie- 
chwören Treue unserem Fürsten, Beob- zes hat Fürst Franz Josef II. in einem 
‚chtung der Verfassung und Gehorsam weiteren denkwürdigen Akt auf Dux in 
len Gesetzen, sowie in Gemässheit der Schaan Fürstenhaus, Land und Volk von 
Verfassung und der Gesetze in allem dem ‚_iechtenstein vertrauensvoll unter den 
zu dienen, was zur Erhaltung der Sicher- besonderen Schutz der Gottesmutter ge- 
ıeit und der Wohlfahrt unserer Heimat 
rommt. So wahr uns Gott helfe!» 
Proklamation des Fürsten 
Höhepunkt der Fürstenhuldigung war 
zweifellos die Proklamation des Landes- 
Schwur des Volkes: «Wir schwören Treue 
unserem Fürsten ... so wahr uns Gott 
helfe!»: Bezeugten Tausende von Liech- 
'ensteinerinnen und Liechtensteinern am 
5 März 1940
	        

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