Volltext: Abschied

denheit spiegelten auch die Geschenke 
wider, die der Fürst bei diesen Anlässen 
antgegennehmen durfte und die meist 
7on symbolischer Art waren, indem sie 
aine besondere Eigenart der jeweiligen 
Gemeinde aufzeigten. - Von besonderer 
Art war das Geschenk, das die Gemeinde 
Schaan bei der Feier des 80. Geburtsta- 
ges übergab: Am 9. August 1986 wurde 
auf Dux ein Gedenkstein enthüllt, der an 
jene bedeutsamen Stunden erinnert, in 
denen der Landesfürst sein Land in die 
Hand Gottes und der Gottesmutter gab. 
‚Möge durch die Fürsprache Mariens un- 
serem Fürstentum als kleinem aber selb- 
ständigen Mitglied der Völker-Gemein- 
schaft, unseren elf Gemeinden im Unter- 
‘and und Oberland und allen Menschen 
in unserem Land weiterhin Gottes Schutz 
Übergabe der Urkunde von S.D. Fürst 
Franz Josef II. an S.D. Erbprinz Hans 
Adam auf Schloss Vaduz, als Erbprinz 
YTans Adam im Jahre 1984 als Stellvertre- 
jer des Landesfürsten eingesetzt wurde. 
licht. Viele Jahre hatte auch unser Land — 
vor allem unter Fürst Johannes dem Gu- 
ten — von den grossen Einkünften aus 
diesem Vermögen profitiert. Nun war es 
auf knappe 20 Prozent des ehemaligen 
Bestandes zusammengeschmolzen und 
der Fürst stand vor der schwierigen Auf- 
gabe, mit diesem Rest die materielle Exi- 
stenz des Fürstenhauses zu sichern. 
Feierstunden des Volkes mit dem Für- 
sten 
Feierstunden an historischen Erinne- 
‚ungstagen waren immer wieder Anlass 
zur Besinnung auf das gegenüber früher 
veränderte Verhältnis zum Landesfür- 
sten. Beim Jubiläum der 250jährigen Zu- 
gehörigkeit der ehemaligen Herrschaft 
Schellenberg zum Hause Liechtenstein 
zog 1949 Regierungschef Alexander 
Frick Bilanz: «. .. ist es eine wahre Freu- 
de, feststellen zu können, dass all die 
Differenzen von früher total abgebaut 
sind, dass das gesamte liechtensteinische 
Volk seinen Fürsten hoch verehrt, treu 
an ihm hängt, ihn liebt, und dass auch der 
Fürst sein Volk hochachtet, es schätzt, 
mit ihm lebt, sich mit ihm freut und sorgt 
und sich mit ihm in der Regierung des 
Landes teilt». Und als man im September 
1956 die 150jährige Souveränität des Für- 
stentums feierte — 1906 hatte man noch in 
keiner Weise dieses wichtigen Ereignis 
ses gedacht —- war es wiederum ein Fest, 
das auf das Fürstenhaus Liechtenstein 
hinwies, war es doch einzig die Hochach- 
tung vor dem damaligen Regierenden 
Fürsten Feldmarschall Johann I., die Na- 
poleon dazu bewog, Liechtenstein als 
zinzigen Kleinstaat des alten Deutschen 
Reiches bestehen zu lassen. 
Aussenpolitische Beziehungen 
Als ein äusseres Zeichen der Souverä- 
nität (nicht das einzige) sind die offiziel- 
len Staatsbesuche zu sehen, die Fürst 
Franz Josef II. als Staatsoberhaupt vor 
allem nach dem Ende des Zweiten Welt 
krieges verschiedenen Ländern abstatte: 
te. Da gemäss der Verfassung der Fürs 
ınser Land gegenüber anderen Staaten 
vertritt, kam diesen Besuchen über die 
freundschaftliche Note hinaus stets auch 
»olitisches Gewicht zu. Eine grosse Zahl 
multilateraler Abkommen kamen zustan: 
de, wodurch neben den eigentlichen Aus- 
wirkungen dieser Verträge Liechten- 
steins Stellung unter den europäischen 
Staaten gesichert und gefestigt werder 
konnte. Der Höhepunkt dieser aussenpo- 
itischen Bestrebungen ist ohne Zweifel 
der Beitritt Liechtensteins zum Europa- 
‘at im Jahre 1978. 
Es ist selbstverständlich, dass an erster 
Stelle der Staatsbesuche des Landesfür- 
iten die Nachbarstaaten standen. Aber 
ıeben den Besuchen in der Schweiz, in 
Österreich und in der Bundesrepublik 
Deutschland empfingen auch Frankreich, 
lie USA und der Vatikan das Fürsten- 
»aar. Im weitesten Sinne ist auch die 
ilgerfahrt nach Rom im Oktober 1983 
zu diesen Staatsbesuchen zu zählen, bei 
der der Landesfürst mit seiner Familie 
ınd einer grossen Zahl von Liechtenstei- 
‚erinnen und Liechtensteinern von Papst 
lrohannes Paul II. empfangen worden 
war, Die bei dieser Audienz vom Fürsten 
yusgesprochene Einladung, Liechten- 
stein einen Pastoralbesuch abzustatten, 
ıahm der Papst an, und am 8. Septembeı 
‚985 konnten Fürst und Volk Johannes 
2aul II. im Lande begrüssen 
Fürst als Gast in den Gemeinden 
Weniger offiziell als Besuche und Ge- 
zenbesuche auf hoher und höchster Ebe- 
ıe, ja geradezu familiär, waren die Be- 
gegnungen mit dem Landesfürsten in den 
Gemeinden des Landes. Immer wiedeı 
boten sich Möglichkeiten, den Landesva- 
;er zu empfangen, und vor allem die Ge- 
urtstagsfeiern, die seit 1975 jährlich in 
aziner anderen Gemeinde des Landes 
;tattfanden, zeigten die tiefe Verbunden: 
ıeit des Monarchen mit seinem Volk. 
‚mmer mündeten die Feierlichkeiten in 
»in Volksfest, an dem Fürst und Fürstin 
vie auch Mitglieder der Fürstlichen Fa- 
ailie stets aktiv teilnahmen. Die Verbun: 
‘ür alles Leben, für Frieden und Freiheit 
»eschieden sein», ist als Schlusssatz auf 
ijem Schriftstein zu lesen. 
Einrichtung der Stellvertretung 
Die Einführung des Frauenstimmrech- 
'es ist das letzte bedeutende Gesetz, das 
lie Unterschrift von Fürst Franz Josef 11. 
Handschreiben von | 
Erbprinz Hans Adam 
Lieber Herr Regierungschef 
Gemäss Artikel 3 und 13 der Verfas- 
sung übernehme ich als Fürst Hans- 
Adam II. die Regierung des Fürsten- 
ums Liechtenstein. Gleichzeitig beur- 
kunde ich, dass ich das Fürstentum in 
Gemässheit der Verfassung und der 
übrigen Gesetze regieren, seine Inte- 
srität erhalten und die landesfürstli- 
chen Rechte unzertrennlich und in 
zleicher Weise beobachten werde. 
Vaduz, am 13. November 1989 | 
Hans-Adam
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.