denheit spiegelten auch die Geschenke
wider, die der Fürst bei diesen Anlässen
antgegennehmen durfte und die meist
7on symbolischer Art waren, indem sie
aine besondere Eigenart der jeweiligen
Gemeinde aufzeigten. - Von besonderer
Art war das Geschenk, das die Gemeinde
Schaan bei der Feier des 80. Geburtsta-
ges übergab: Am 9. August 1986 wurde
auf Dux ein Gedenkstein enthüllt, der an
jene bedeutsamen Stunden erinnert, in
denen der Landesfürst sein Land in die
Hand Gottes und der Gottesmutter gab.
‚Möge durch die Fürsprache Mariens un-
serem Fürstentum als kleinem aber selb-
ständigen Mitglied der Völker-Gemein-
schaft, unseren elf Gemeinden im Unter-
‘and und Oberland und allen Menschen
in unserem Land weiterhin Gottes Schutz
Übergabe der Urkunde von S.D. Fürst
Franz Josef II. an S.D. Erbprinz Hans
Adam auf Schloss Vaduz, als Erbprinz
YTans Adam im Jahre 1984 als Stellvertre-
jer des Landesfürsten eingesetzt wurde.
licht. Viele Jahre hatte auch unser Land —
vor allem unter Fürst Johannes dem Gu-
ten — von den grossen Einkünften aus
diesem Vermögen profitiert. Nun war es
auf knappe 20 Prozent des ehemaligen
Bestandes zusammengeschmolzen und
der Fürst stand vor der schwierigen Auf-
gabe, mit diesem Rest die materielle Exi-
stenz des Fürstenhauses zu sichern.
Feierstunden des Volkes mit dem Für-
sten
Feierstunden an historischen Erinne-
‚ungstagen waren immer wieder Anlass
zur Besinnung auf das gegenüber früher
veränderte Verhältnis zum Landesfür-
sten. Beim Jubiläum der 250jährigen Zu-
gehörigkeit der ehemaligen Herrschaft
Schellenberg zum Hause Liechtenstein
zog 1949 Regierungschef Alexander
Frick Bilanz: «. .. ist es eine wahre Freu-
de, feststellen zu können, dass all die
Differenzen von früher total abgebaut
sind, dass das gesamte liechtensteinische
Volk seinen Fürsten hoch verehrt, treu
an ihm hängt, ihn liebt, und dass auch der
Fürst sein Volk hochachtet, es schätzt,
mit ihm lebt, sich mit ihm freut und sorgt
und sich mit ihm in der Regierung des
Landes teilt». Und als man im September
1956 die 150jährige Souveränität des Für-
stentums feierte — 1906 hatte man noch in
keiner Weise dieses wichtigen Ereignis
ses gedacht —- war es wiederum ein Fest,
das auf das Fürstenhaus Liechtenstein
hinwies, war es doch einzig die Hochach-
tung vor dem damaligen Regierenden
Fürsten Feldmarschall Johann I., die Na-
poleon dazu bewog, Liechtenstein als
zinzigen Kleinstaat des alten Deutschen
Reiches bestehen zu lassen.
Aussenpolitische Beziehungen
Als ein äusseres Zeichen der Souverä-
nität (nicht das einzige) sind die offiziel-
len Staatsbesuche zu sehen, die Fürst
Franz Josef II. als Staatsoberhaupt vor
allem nach dem Ende des Zweiten Welt
krieges verschiedenen Ländern abstatte:
te. Da gemäss der Verfassung der Fürs
ınser Land gegenüber anderen Staaten
vertritt, kam diesen Besuchen über die
freundschaftliche Note hinaus stets auch
»olitisches Gewicht zu. Eine grosse Zahl
multilateraler Abkommen kamen zustan:
de, wodurch neben den eigentlichen Aus-
wirkungen dieser Verträge Liechten-
steins Stellung unter den europäischen
Staaten gesichert und gefestigt werder
konnte. Der Höhepunkt dieser aussenpo-
itischen Bestrebungen ist ohne Zweifel
der Beitritt Liechtensteins zum Europa-
‘at im Jahre 1978.
Es ist selbstverständlich, dass an erster
Stelle der Staatsbesuche des Landesfür-
iten die Nachbarstaaten standen. Aber
ıeben den Besuchen in der Schweiz, in
Österreich und in der Bundesrepublik
Deutschland empfingen auch Frankreich,
lie USA und der Vatikan das Fürsten-
»aar. Im weitesten Sinne ist auch die
ilgerfahrt nach Rom im Oktober 1983
zu diesen Staatsbesuchen zu zählen, bei
der der Landesfürst mit seiner Familie
ınd einer grossen Zahl von Liechtenstei-
‚erinnen und Liechtensteinern von Papst
lrohannes Paul II. empfangen worden
war, Die bei dieser Audienz vom Fürsten
yusgesprochene Einladung, Liechten-
stein einen Pastoralbesuch abzustatten,
ıahm der Papst an, und am 8. Septembeı
‚985 konnten Fürst und Volk Johannes
2aul II. im Lande begrüssen
Fürst als Gast in den Gemeinden
Weniger offiziell als Besuche und Ge-
zenbesuche auf hoher und höchster Ebe-
ıe, ja geradezu familiär, waren die Be-
gegnungen mit dem Landesfürsten in den
Gemeinden des Landes. Immer wiedeı
boten sich Möglichkeiten, den Landesva-
;er zu empfangen, und vor allem die Ge-
urtstagsfeiern, die seit 1975 jährlich in
aziner anderen Gemeinde des Landes
;tattfanden, zeigten die tiefe Verbunden:
ıeit des Monarchen mit seinem Volk.
‚mmer mündeten die Feierlichkeiten in
»in Volksfest, an dem Fürst und Fürstin
vie auch Mitglieder der Fürstlichen Fa-
ailie stets aktiv teilnahmen. Die Verbun:
‘ür alles Leben, für Frieden und Freiheit
»eschieden sein», ist als Schlusssatz auf
ijem Schriftstein zu lesen.
Einrichtung der Stellvertretung
Die Einführung des Frauenstimmrech-
'es ist das letzte bedeutende Gesetz, das
lie Unterschrift von Fürst Franz Josef 11.
Handschreiben von |
Erbprinz Hans Adam
Lieber Herr Regierungschef
Gemäss Artikel 3 und 13 der Verfas-
sung übernehme ich als Fürst Hans-
Adam II. die Regierung des Fürsten-
ums Liechtenstein. Gleichzeitig beur-
kunde ich, dass ich das Fürstentum in
Gemässheit der Verfassung und der
übrigen Gesetze regieren, seine Inte-
srität erhalten und die landesfürstli-
chen Rechte unzertrennlich und in
zleicher Weise beobachten werde.
Vaduz, am 13. November 1989 |
Hans-Adam