Dankbarkeit: «Wir danken Gott, dass
wir die Verstorbene beinahe 47 Jahre
lang als unsere Fürstin haben durften,
Jeren Adel des Herzens sich die Hoch-
'chätzung der ganzen Bevölkerung und
ıngezählter Menschen weit über die
3renzen unseres kleinen Landes hinaus
arworben hat.»
Inter grosser Anteilnahme der Bevölke-
"ung wurde I.D. Fürstin Gina am 21.
Oktober 1989 in die Vaduzer Pfarrkirche
überführt.
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Still ist sie von uns gegangen
Xondolenz- und Dankesworte von Landtagspräsident Dr. Ritter
Durchlauchter Erbprinz, durchlauchte Stelle auch für unseren Fürsten beten
Erbprinzessin, durchlauchte fürstliche‘ und ihm eine baldige Genesung wün-
F“amilie, werte Trauergäste. schen.
Uns ist das schmerzliche Los zuteil ge- Im Angesicht des Todes unserer Für-
worden, Abschied nehmen zu müssen stin verbinden wir mit unserem letzten
von Ihrer Durchlaucht Fürstin Gina von
und zu Liechtenstein.
in Respektierung des letzten Willens
unserer verstorbenen Fürstin soll unser
letzter Gruss nicht die aussergewöhnli-
chen Verdienste würdigen, die Fürstin
Gina sich durch ihre beispielhafte Tätig-
keit erworben hat, sondern nur ein Wort
der Anteilnahme und des Dankes zum
Ausdruck bringen.
So möchte ich denn Ihnen, durchlauch-
‚er Erbprinz, und der ganzen fürstlichen
Familie das herzliche Beileid des liech-
;‚ensteinischen Volkes übermitteln zu
dem grossen Schmerz, den Sie durch den
Tod Ihrer Mutter erdulden. Ganz beson:
ders gilt die tiefempfundene Anteilnah-
me und Sympathie des Volkes auch S. D
dem Landesfürsten, der zu unser alleı
Leidwesen wegen neuerlicher schwerer
Erkrankung sich immer noch in Spital-
pflege befindet. Wir wollen an dieser
Fr
1
be
Gruss unseren schlichten Dank für all das
menschlich Grosse und Wertvolle, das sie
uns geschenkt hat und auch für die Art,
wie sie dies getan hat: in der Absicht
nämlich. jedes Aufheben zu vermeiden.
’olizisten tragen den Sarg mit der Fürstin vor die Kirche, wo der Sarg von Pfarrer
“"ranz Näscher eingesegnet und dann in die Kirche begleitet wird. Auf der rechten Seite
lie Mitglieder der Regierung, des Landtags und der Gemeindebehörden,