Volltext: Fürst und Volk

HEN in 
Untertanen dazu gebracht worden wäre, 
ihm ging es lediglich darum, den Art. 13 
der Bundesakte zu erfüllen. 
Grundsatz des Fürsten für einen solchen 
Vorgang war das sogenannte «monar- 
chische Prinzip», welches besagt, 
dass der Monarch alle Gewalt und Macht 
in sich vereinigt. Während der Fürst also 
beinahe unumschränkt befehlen konn- 
te, war es dem Landtag nur möglich, Vor- 
schläge für das Allgemeinwohl ein- 
zubringen, die aber der Monarch keines- 
wegs zu erfüllen brauchte. Liechtenstein 
hatte also keine rechtsstaatliche Volks- 
vertretung im heutigen Sinne, da eine 
Mitwirkung bei der Gesetzgebung und 
eine Kontrolle über die Staatsverwaltung 
nicht in ihren Kompetenzen lag. Der 
Landtag war also von der landständi- 
schen Verfassung her stark in die Defen- 
sive gedrängt und in der Praxis der 
staatspolitischen Entscheidungen ‚ledig- 
lich Empfänger der fürstlichen Anwei- 
sungen und Forderungen. 
Die liechtensteinische 
Volksvertretung in der Zeit von 
18438 bis 1862 
Ideen und Vorbilder für konstitutionelle, 
liberale und demokratische Verfassun- 
gen und Volksvertretungen fanden auf 
verschiedenen Wegen Eingang in Liech- 
tenstein. Die Bevölkerung hatte Bezie- 
hungen zu den schweizerischen und 
vorarlbergischen Nachbarn. Der Kanton 
St. Gallen besass seit 1831 eine liberale 
Verfassung. Feldkirch war ein Zentrum 
liberaler und demokratischer «Umtriebe» 
Die Arzte und Lehrer des Landes erhiel- 
ten ihre Ausbildung in Süddeutschland, 
WO konstitutionelle Verfassungen schon 
bestanden und liberale Ideen blühten. 
Deter Kaiser aus Mauren studierte Im 
damals sehr liberalen Freiburg im Breis 
gau. Seine demokratische Gesinnung 
’eichte soweit, dass er sogar einen poli- 
tischen Mord im Dienste der Freiheit gut 
ıless - was nicht nur zu seiner Zeit sehr 
‚evolutionär war. Nach seinem Studien- 
abschluss erlebte Peter Kaiser als Lehre: 
Jnd Rektor an den Kantonsschulen 
Aarau und Disentis die Auseinanderset- 
zungen um eine schweizerische Bundes- 
verfassung. 1848 war er der unbestritte- 
ne Führer der Revolution in Liechtensteir 
Er hatte überdies im Vorjahr eine erste 
Geschichte des Fürstentums Liechten- 
stein veröffentlicht, worin er den Liech 
:ensteinern ihre durch den fürstlichen 
Absolutismus verlorengegangenen Volks- 
rechte vorzeigte und Verfassung und 
Landstände von 1818 scharf kritisierte 
Schweizerische Verhältnisse lernten 
auch die zahlreichen alljährlich in die 
Schweiz ziehenden liechtensteinischen 
Saisonarbeiter kennen. Sie sahen, dass 
dort die Zehnten, Fronen und übrigen 
zeudallasten abgeschafft waren, die In 
' jechtenstein noch jährlich zu leisten 
waren (Abgaben und Dienstleistungen 
an die Obrigkeit). Auf verschiedenen 
Wegen kamen so staatstheoretische 
Dben: Unter Fürst 
Alois Il. erhielt Liech- 
tenstein 1849 sein er- 
stes konstitutionelles 
Verfassungsgesetz. 
Unten: Peter Kaiser 
‘1793—1864) war mit 
seiner demokratischen 
Sesinnung der unbe- 
strittene Führer der 
Zevolution in Liechten- 
stein.
	        

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