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Untertanen dazu gebracht worden wäre,
ihm ging es lediglich darum, den Art. 13
der Bundesakte zu erfüllen.
Grundsatz des Fürsten für einen solchen
Vorgang war das sogenannte «monar-
chische Prinzip», welches besagt,
dass der Monarch alle Gewalt und Macht
in sich vereinigt. Während der Fürst also
beinahe unumschränkt befehlen konn-
te, war es dem Landtag nur möglich, Vor-
schläge für das Allgemeinwohl ein-
zubringen, die aber der Monarch keines-
wegs zu erfüllen brauchte. Liechtenstein
hatte also keine rechtsstaatliche Volks-
vertretung im heutigen Sinne, da eine
Mitwirkung bei der Gesetzgebung und
eine Kontrolle über die Staatsverwaltung
nicht in ihren Kompetenzen lag. Der
Landtag war also von der landständi-
schen Verfassung her stark in die Defen-
sive gedrängt und in der Praxis der
staatspolitischen Entscheidungen ‚ledig-
lich Empfänger der fürstlichen Anwei-
sungen und Forderungen.
Die liechtensteinische
Volksvertretung in der Zeit von
18438 bis 1862
Ideen und Vorbilder für konstitutionelle,
liberale und demokratische Verfassun-
gen und Volksvertretungen fanden auf
verschiedenen Wegen Eingang in Liech-
tenstein. Die Bevölkerung hatte Bezie-
hungen zu den schweizerischen und
vorarlbergischen Nachbarn. Der Kanton
St. Gallen besass seit 1831 eine liberale
Verfassung. Feldkirch war ein Zentrum
liberaler und demokratischer «Umtriebe»
Die Arzte und Lehrer des Landes erhiel-
ten ihre Ausbildung in Süddeutschland,
WO konstitutionelle Verfassungen schon
bestanden und liberale Ideen blühten.
Deter Kaiser aus Mauren studierte Im
damals sehr liberalen Freiburg im Breis
gau. Seine demokratische Gesinnung
’eichte soweit, dass er sogar einen poli-
tischen Mord im Dienste der Freiheit gut
ıless - was nicht nur zu seiner Zeit sehr
‚evolutionär war. Nach seinem Studien-
abschluss erlebte Peter Kaiser als Lehre:
Jnd Rektor an den Kantonsschulen
Aarau und Disentis die Auseinanderset-
zungen um eine schweizerische Bundes-
verfassung. 1848 war er der unbestritte-
ne Führer der Revolution in Liechtensteir
Er hatte überdies im Vorjahr eine erste
Geschichte des Fürstentums Liechten-
stein veröffentlicht, worin er den Liech
:ensteinern ihre durch den fürstlichen
Absolutismus verlorengegangenen Volks-
rechte vorzeigte und Verfassung und
Landstände von 1818 scharf kritisierte
Schweizerische Verhältnisse lernten
auch die zahlreichen alljährlich in die
Schweiz ziehenden liechtensteinischen
Saisonarbeiter kennen. Sie sahen, dass
dort die Zehnten, Fronen und übrigen
zeudallasten abgeschafft waren, die In
' jechtenstein noch jährlich zu leisten
waren (Abgaben und Dienstleistungen
an die Obrigkeit). Auf verschiedenen
Wegen kamen so staatstheoretische
Dben: Unter Fürst
Alois Il. erhielt Liech-
tenstein 1849 sein er-
stes konstitutionelles
Verfassungsgesetz.
Unten: Peter Kaiser
‘1793—1864) war mit
seiner demokratischen
Sesinnung der unbe-
strittene Führer der
Zevolution in Liechten-
stein.