Volltext: Fürst und Volk

“Grundbegriffe der Staatskunde 
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Einheitsstaat und Bundesstaat 
Einheits- oder Zentralstaat 
Der Einheits- oder Zentralstaat weist irr 
Gegensatz zum Bundesstaat eine ein- 
heitliche Regierung, Verwaltung und 
Gesetzgebung für das ganze Land auf 
Es gibt keine Teilstaaten, sondern nur 
die der Zentralregierung untergeord- 
neten Verwaltungsbezirke, die keine 
eigene Verwaltungshoheit besitzen 
Die Konzentrierung der gesamten Ver- 
waltung hat Vor- und Nachteile: Auf der 
einen Seite werden z.B. Gesetzgebung 
Verwaltung und Rechtspflege einheitlich 
gehandhabt; andererseits fühlen sich 
viele in einem Einheitsstaat politisch für 
unmündig angesehen. Denn vieles wird 
von der Zentralregierung entschieden, 
ohne dass auf regionale Unterschiede 
Rücksicht genommen werden kann. 
Heute gehen jedoch viele Staaten, die 
bisher den Zentralismus besonders 
gepflegt haben, immer mehr dazu über, 
Verwaltungsaufgaben (wenigstens 
teilweise) zu dezentralisieren. 
(Beispiel: Frankreich) 
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