“Grundbegriffe der Staatskunde
PSTaa(s UN
Einheitsstaat und Bundesstaat
Einheits- oder Zentralstaat
Der Einheits- oder Zentralstaat weist irr
Gegensatz zum Bundesstaat eine ein-
heitliche Regierung, Verwaltung und
Gesetzgebung für das ganze Land auf
Es gibt keine Teilstaaten, sondern nur
die der Zentralregierung untergeord-
neten Verwaltungsbezirke, die keine
eigene Verwaltungshoheit besitzen
Die Konzentrierung der gesamten Ver-
waltung hat Vor- und Nachteile: Auf der
einen Seite werden z.B. Gesetzgebung
Verwaltung und Rechtspflege einheitlich
gehandhabt; andererseits fühlen sich
viele in einem Einheitsstaat politisch für
unmündig angesehen. Denn vieles wird
von der Zentralregierung entschieden,
ohne dass auf regionale Unterschiede
Rücksicht genommen werden kann.
Heute gehen jedoch viele Staaten, die
bisher den Zentralismus besonders
gepflegt haben, immer mehr dazu über,
Verwaltungsaufgaben (wenigstens
teilweise) zu dezentralisieren.
(Beispiel: Frankreich)
“DE BG
En
L
Em
7 [BEGIERUNG [6kkichT
TER ka
\ZEM, DRALAN Sogn >
ya
ZA
X
+
M
/, WAT UM GSppz Oo
WAT D