ıhrer ausgezeichneten Wappen-
kenntnisse auch die Überwachung
des Wappenwesens oblag; nach
ihnen wird die Wappenkunde «Heral-
dik» genannt.
Immunität (lat. immunis = frei)
Immunität in der Politik bedeutet,
dass Abgeordnete Schutz vor Straf-
verfolgung geniessen. Wenn ein Ab-
geordneter eine Straftat begangen
hat, kann er nicht verhaftet oder an-
geklagt werden. Erst wenn das Par-
lament die Immunität aufgehoben
hat, kann eine Verhaftung oder An-
<lage erfolgen.
Auch für die Parlamentarier Liech-
tensteins gilt die Immunität gemäss
Verfassungsartikel 56 und 57: Kein
Landtagsabgeordneter kann wäh-
‚end der Dauer der Sitzungsperiode
ohne Einwilligung des Landtages
verhaftet werden, ausser er ist auf
frischer Tat verhaftet worden (aus-
serberufliche Immunität).
Ein Landtagsabgeordneter ist für
seine Abstimmungen niemals, für
seine in den Sitzungen des Landta-
ges gemachten Ausserungen nur
dem Landtag verantwortlich (berufli-
zhe Immunität).
Individuum (lat. individuus = unteil-
bar, untrennbar)
Damit ist das einzelne Wesen im Un-
terschied zur Gruppe gemeint. Im
Staat können die Interessen des In-
dividuums nicht allein ausschlagge-
bend sein: Gemeinwohl geht vor Ein-
zelwohl. Dennoch hat der einzelne
das Recht, sich in der Gemeinschaft
nach Möglichkeit entfalten zu kön-
nen und vor Übergriffen Dritter ge-
schützt zu werden.
Initiative siehe Gesetzesinitiative und
Verfassungsinitiative.
innenpolitik Alle Massnahmen, wel-
che auf die Inneren Verhältnisse
eines Staates zielen und von den
Politikern zum Volkswohl getroffen
werden, dienen der Innenpolitik.
Die Zunahme der staatlichen Tätig-
keiten hat in den letzten Jahren zu
ainer starken Erweiterung der Innen-
politik geführt. Zu den «klassischen»
3ereichen der Innenpolitik — Polizei,
Justiz, Finanzen und Bildungswesen
- kamen neue Ressorts, so u.a.
‚Nirtschaft, Umwelt, Verkehr.
nnenpolitik kann aber nicht isoliert
Detrachtet werden; Aussenpolitik
und Innenpolitik stehen in engem
wechselseitigem Verhältnis. Viele in-
nenpolitische Aufgaben (vgl. Um-
weltschutz) lassen sich nur mit Hilfe
nternationaler Übereinkommen er
°üllen
Internationale Organisationen
Ständige Einrichtungen mit eigenen
Organen, die aufgrund völkerrecht-
icher Verträge zwischen Staaten er-
ichtet wurden, um bestimmte ge-
meinsame Aufgaben wahrzuneh-
men. Die wichtigste internationale
Organisation ist die UNO, der heute
die Mehrzahl der Staaten angehören
und der zahlreiche Sonderorganisa-
:jonen angegliedert sind.
Interpellation (lat. interpellare = un-
:erbrechen, mit Fragen angehen)
Schriftliche Anfrage eines Abgeord-
1eten im Landtag an die Regierung.
Die Anfrage kann sich dabei auf
‚eden Gegenstand der gesamten
Landesverwaltung beziehen.
Die Beantwortung der Interpellation
durch die Regierung erfolgt - wie die
Anfrage selber — in schriftlicher
Form.
judikative siehe Gerichte
Kleine Anfrage Es handelt sich
dabei, im Gegensatz zu einer Inter-
pellation, um eine kurze mündliche
Anfrage eines Landtagsabgeordne-
ten an den Regierungsvertreter. Der
Regierungsvertreter ist verpflichtet,
:n der gleichen Sitzung die Anfrage
nündlich zu beantworten oder die
Sründe für die Ablehnung der Beant-
wortung bekanntzugeben.
Kollegialbehörden (lat. collegium =
[Amtslgenossenschaft) Im Unter-
schied zur Amtsausübung gemäss
Zessortzuteilung werden in Kollegial
oehörden die Aufgaben gemein
schaftlich wahrgenommen. Bei
spiele für Kollegialbehörden im Für-
stentum Liechtenstein:
Kollegialregierung; z.T. werden Ge
schäfte auch ressortmässig behan
delt;
Kollegialgerichte (Obergericht und
Iberster Gerichtshof).
Kollegiale Geschäftsbehandlung
Kollegialbehörden beraten gemein-
sam, fassen Beschlüsse durch Stim-
menmehrheit und tragen gemein:
sam Verantwortung.
Kommissionen (lat. commissio =
Auftrag) Neben den vom Gesetz vor-
geschriebenen Kommissionen (z.B.
Stipendienkommission) haben Re-
gierung und Landtag das Recht,
<ommissionen einzusetzen, Fach-
ausschüsse also, welche aufgetre-
tene Probleme prüfen und Lösungs-
mnöglichkeiten entwerfen oder die
aufgrund ihres Fachwissens Projekte
ausarbeiten.
Konstitution siehe Verfassung
Landesausschuss In der Zeit, in
welcher die Funktion des Landtages
aufgehoben ist (nach Vertagung,