Volltext: Fürst und Volk

ıhrer ausgezeichneten Wappen- 
kenntnisse auch die Überwachung 
des Wappenwesens oblag; nach 
ihnen wird die Wappenkunde «Heral- 
dik» genannt. 
Immunität (lat. immunis = frei) 
Immunität in der Politik bedeutet, 
dass Abgeordnete Schutz vor Straf- 
verfolgung geniessen. Wenn ein Ab- 
geordneter eine Straftat begangen 
hat, kann er nicht verhaftet oder an- 
geklagt werden. Erst wenn das Par- 
lament die Immunität aufgehoben 
hat, kann eine Verhaftung oder An- 
<lage erfolgen. 
Auch für die Parlamentarier Liech- 
tensteins gilt die Immunität gemäss 
Verfassungsartikel 56 und 57: Kein 
Landtagsabgeordneter kann wäh- 
‚end der Dauer der Sitzungsperiode 
ohne Einwilligung des Landtages 
verhaftet werden, ausser er ist auf 
frischer Tat verhaftet worden (aus- 
serberufliche Immunität). 
Ein Landtagsabgeordneter ist für 
seine Abstimmungen niemals, für 
seine in den Sitzungen des Landta- 
ges gemachten Ausserungen nur 
dem Landtag verantwortlich (berufli- 
zhe Immunität). 
Individuum (lat. individuus = unteil- 
bar, untrennbar) 
Damit ist das einzelne Wesen im Un- 
terschied zur Gruppe gemeint. Im 
Staat können die Interessen des In- 
dividuums nicht allein ausschlagge- 
bend sein: Gemeinwohl geht vor Ein- 
zelwohl. Dennoch hat der einzelne 
das Recht, sich in der Gemeinschaft 
nach Möglichkeit entfalten zu kön- 
nen und vor Übergriffen Dritter ge- 
schützt zu werden. 
Initiative siehe Gesetzesinitiative und 
Verfassungsinitiative. 
innenpolitik Alle Massnahmen, wel- 
che auf die Inneren Verhältnisse 
eines Staates zielen und von den 
Politikern zum Volkswohl getroffen 
werden, dienen der Innenpolitik. 
Die Zunahme der staatlichen Tätig- 
keiten hat in den letzten Jahren zu 
ainer starken Erweiterung der Innen- 
politik geführt. Zu den «klassischen» 
3ereichen der Innenpolitik — Polizei, 
Justiz, Finanzen und Bildungswesen 
- kamen neue Ressorts, so u.a. 
‚Nirtschaft, Umwelt, Verkehr. 
nnenpolitik kann aber nicht isoliert 
Detrachtet werden; Aussenpolitik 
und Innenpolitik stehen in engem 
wechselseitigem Verhältnis. Viele in- 
nenpolitische Aufgaben (vgl. Um- 
weltschutz) lassen sich nur mit Hilfe 
nternationaler Übereinkommen er 
°üllen 
Internationale Organisationen 
Ständige Einrichtungen mit eigenen 
Organen, die aufgrund völkerrecht- 
icher Verträge zwischen Staaten er- 
ichtet wurden, um bestimmte ge- 
meinsame Aufgaben wahrzuneh- 
men. Die wichtigste internationale 
Organisation ist die UNO, der heute 
die Mehrzahl der Staaten angehören 
und der zahlreiche Sonderorganisa- 
:jonen angegliedert sind. 
Interpellation (lat. interpellare = un- 
:erbrechen, mit Fragen angehen) 
Schriftliche Anfrage eines Abgeord- 
1eten im Landtag an die Regierung. 
Die Anfrage kann sich dabei auf 
‚eden Gegenstand der gesamten 
Landesverwaltung beziehen. 
Die Beantwortung der Interpellation 
durch die Regierung erfolgt - wie die 
Anfrage selber — in schriftlicher 
Form. 
judikative siehe Gerichte 
Kleine Anfrage Es handelt sich 
dabei, im Gegensatz zu einer Inter- 
pellation, um eine kurze mündliche 
Anfrage eines Landtagsabgeordne- 
ten an den Regierungsvertreter. Der 
Regierungsvertreter ist verpflichtet, 
:n der gleichen Sitzung die Anfrage 
nündlich zu beantworten oder die 
Sründe für die Ablehnung der Beant- 
wortung bekanntzugeben. 
Kollegialbehörden (lat. collegium = 
[Amtslgenossenschaft) Im Unter- 
schied zur Amtsausübung gemäss 
Zessortzuteilung werden in Kollegial 
oehörden die Aufgaben gemein 
schaftlich wahrgenommen. Bei 
spiele für Kollegialbehörden im Für- 
stentum Liechtenstein: 
Kollegialregierung; z.T. werden Ge 
schäfte auch ressortmässig behan 
delt; 
Kollegialgerichte (Obergericht und 
Iberster Gerichtshof). 
Kollegiale Geschäftsbehandlung 
Kollegialbehörden beraten gemein- 
sam, fassen Beschlüsse durch Stim- 
menmehrheit und tragen gemein: 
sam Verantwortung. 
Kommissionen (lat. commissio = 
Auftrag) Neben den vom Gesetz vor- 
geschriebenen Kommissionen (z.B. 
Stipendienkommission) haben Re- 
gierung und Landtag das Recht, 
<ommissionen einzusetzen, Fach- 
ausschüsse also, welche aufgetre- 
tene Probleme prüfen und Lösungs- 
mnöglichkeiten entwerfen oder die 
aufgrund ihres Fachwissens Projekte 
ausarbeiten. 
Konstitution siehe Verfassung 
Landesausschuss In der Zeit, in 
welcher die Funktion des Landtages 
aufgehoben ist (nach Vertagung,
	        

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