Volltext: Fürst und Volk

Abgeordneter Gewähltes Mitglied 
eines Parlaments. Er ist Träger eines 
Mandats und als solcher ein Vertre- 
ter des Volkes im Parlament (frz. par- 
'er = sprechen, reden). In Liechten- 
stein nennt man das Parlament 
<Landtag». 
Abolitionsrecht (lat. abolitio = Auf- 
hebung) Das Recht des Fürsten, ein 
Strafverfahren niederzuschlagen, 
10ch bevor es zu einer Urteilsverkün- 
jung gekommen ist. 
Abstimmung Das politische Volk 
antscheidet durch Mehrheitsbe- 
schluss über eine politische Frage. 
Dabei wird unterschieden zwischen 
absoluter und relativer Mehrheit. 
Anfrage siehe K/eine Anfrage 
Aussenpolitik Ziel einer Aussenpo- 
litik ist es, die Eigenstaatlichkeit in- 
nerhalb der internationalen Ordnung 
zu erhalten. Es geht dabei also um 
die Regelung der Beziehungen eines 
Staates zu anderen Staaten und 
zu internationalen Organisationen. 
Schwerpunkte sind soziale, wirt- 
schaftliche, militärische und kultu- 
reile Fragen. 
Traditionsgemäss wird die Aussen- 
politik von der Exekutive ausgeübt, 
d.h. von Regierung und Verwaltung. 
Das Parlament (oder der Landtag) ist 
jedoch am aussenpolitischen Ent- 
scheidungsprozess mitbeteiligt. 
Beamte Amtsträger oder Mitarbeiter 
im öffentlichen Dienst. In ihrer Tätig- 
keit für Regierung und Verwaltung 
sind sie oft mit der Wahrnehmung 
hoheitlicher Aufgaben betraut. Be- 
amte sind verpflichtet, ihr Amt un- 
eigennützig nach bestem Wissen zu 
verwalten. 
Budget Haushaltsplan eines Staates’ 
manchmal auch Etat genannt. 
Man versteht darunter eine Gegen 
überstellung der voraussichtlichen 
Einnahmen und Ausgaben des Staa 
tes innerhalb eines bestimmten Zeit- 
-aumes, meist eines Jahres. 
Bürger Angehöriger eines Staates mit 
Rechten und Pflichten, wie sie in 
Verfassung und Gesetzen niederge 
legt sind. 
D 
Debatte (frz. debattre = verhandeln; 
sich herumschlagen) 
Streitgespräch, (lebhafte) Erörterung 
der Abgeordneten im Parlament 
{Landtag}. 
Demokratie (griech. demos = Volk; 
kratein = herrschen) «Herrschaft des 
Volkes». Die Regierungsform deı 
Demokratie weist eine Reihe vor 
grundsätzlichen Merkmalen auf 
Stimmrecht, Mehrheitsbeschluss 
Minderheitenschutz, Entscheidungs 
freiheit und grösstmögliche Gewal 
:enteilung. 
Diktatur (lat. dictare = befehlen) Ge- 
waltherrschaft eines einzelnen oder 
einer Gruppe (z.B. Militär oder Par- 
tei), die weder durch eine Verfas- 
sung eingeschränkt noch von einen 
Parlament kontrolliert wird. 
Diplomat Höherer Beamter des aus- 
wärtigen Dienstes. Er nimmt die aus- 
senpolitischen Interessen seines 
Staates wahr. Dabei ist er z.B. Bot- 
schafter oder Gesandter bei einem 
anderen Staat oder Abgesandter 
eines Staates bei einer internationa- 
'en Organisation (z. B. UNO). 
Alle Angehörigen der diplomatischen 
Vertretungen im Ausland gehören 
zum diplomatischen Korps («Corps 
Diplomatique», abgekürzt CD); sie 
Jeniessen persönliche Unverletzlich- 
<eit und Exterritorialität, d.h. Diplo- 
maten können nicht verhaftet wer- 
den, ihre Wohnungen und Amts- 
räume dürfen von der Polizei des 
Gastlandes nicht betreten oder 
durchsucht werden. 
Dritte Welt Mit diesem Begriff aus 
neuester Zeit werden die Entwick- 
lungsländer in Afrika, Asien und 
Südamerika bezeichnet. Sie werden 
dabei abgegrenzt von der Ersten 
Welt (Westeuropa und Nordamerika) 
und von der Zweiten Welt (Sowjet- 
union und Ostblock bis 1991). 
Seit der Rohstoffkonferenz der Ver- 
einten Nationen 1974 kennt man 
auch den Begriff Vierte Welt. Damit 
werden die 25 ärmsten Entwick- 
lungsländer bezeichnet, deren Armut 
ang mit den fehlenden eigenen Roh- 
stoffen und Energiereserven zusam- 
menhängt und die deshalb von der 
‘nternationalen Preispolitik am stärk- 
sten betroffen sind. 
Dualismus (lat. duo = zwei) Die 
Staatsgewalt ist auf Fürst und Volk 
aufgeteilt. Diese zweifache Herr- 
schaft nennt man Dualismus. 
= 
= 
Ka 
Entwicklungsländer Staaten in 
Afrika, Südamerika und Ostasien, 
deren wirtschaftliche und technolo- 
gische Entwicklung nicht mit west- 
lichen Industrienationen Schritt hal- 
:en konnte. Die Menschen in diesen 
_ändern leben, wegen der weltwei- 
en wirtschaftlichen Verflechtung, 
oft unter dem Existenzminimum. In- 
ternationale Entwicklungshilfe will 
versuchen, den wirtschaftlichen und 
technischen Rückstand in diesen 
Ländern aufzuholen, z.B. durch den 
Bau von Schulen, von Verkehrswe- 
Jen, von Krankenhäusern und die 
Zinrichtung von landwirtschaftlichen 
und industriellen Produktionsbetrie- 
ben.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.