Abgeordneter Gewähltes Mitglied
eines Parlaments. Er ist Träger eines
Mandats und als solcher ein Vertre-
ter des Volkes im Parlament (frz. par-
'er = sprechen, reden). In Liechten-
stein nennt man das Parlament
<Landtag».
Abolitionsrecht (lat. abolitio = Auf-
hebung) Das Recht des Fürsten, ein
Strafverfahren niederzuschlagen,
10ch bevor es zu einer Urteilsverkün-
jung gekommen ist.
Abstimmung Das politische Volk
antscheidet durch Mehrheitsbe-
schluss über eine politische Frage.
Dabei wird unterschieden zwischen
absoluter und relativer Mehrheit.
Anfrage siehe K/eine Anfrage
Aussenpolitik Ziel einer Aussenpo-
litik ist es, die Eigenstaatlichkeit in-
nerhalb der internationalen Ordnung
zu erhalten. Es geht dabei also um
die Regelung der Beziehungen eines
Staates zu anderen Staaten und
zu internationalen Organisationen.
Schwerpunkte sind soziale, wirt-
schaftliche, militärische und kultu-
reile Fragen.
Traditionsgemäss wird die Aussen-
politik von der Exekutive ausgeübt,
d.h. von Regierung und Verwaltung.
Das Parlament (oder der Landtag) ist
jedoch am aussenpolitischen Ent-
scheidungsprozess mitbeteiligt.
Beamte Amtsträger oder Mitarbeiter
im öffentlichen Dienst. In ihrer Tätig-
keit für Regierung und Verwaltung
sind sie oft mit der Wahrnehmung
hoheitlicher Aufgaben betraut. Be-
amte sind verpflichtet, ihr Amt un-
eigennützig nach bestem Wissen zu
verwalten.
Budget Haushaltsplan eines Staates’
manchmal auch Etat genannt.
Man versteht darunter eine Gegen
überstellung der voraussichtlichen
Einnahmen und Ausgaben des Staa
tes innerhalb eines bestimmten Zeit-
-aumes, meist eines Jahres.
Bürger Angehöriger eines Staates mit
Rechten und Pflichten, wie sie in
Verfassung und Gesetzen niederge
legt sind.
D
Debatte (frz. debattre = verhandeln;
sich herumschlagen)
Streitgespräch, (lebhafte) Erörterung
der Abgeordneten im Parlament
{Landtag}.
Demokratie (griech. demos = Volk;
kratein = herrschen) «Herrschaft des
Volkes». Die Regierungsform deı
Demokratie weist eine Reihe vor
grundsätzlichen Merkmalen auf
Stimmrecht, Mehrheitsbeschluss
Minderheitenschutz, Entscheidungs
freiheit und grösstmögliche Gewal
:enteilung.
Diktatur (lat. dictare = befehlen) Ge-
waltherrschaft eines einzelnen oder
einer Gruppe (z.B. Militär oder Par-
tei), die weder durch eine Verfas-
sung eingeschränkt noch von einen
Parlament kontrolliert wird.
Diplomat Höherer Beamter des aus-
wärtigen Dienstes. Er nimmt die aus-
senpolitischen Interessen seines
Staates wahr. Dabei ist er z.B. Bot-
schafter oder Gesandter bei einem
anderen Staat oder Abgesandter
eines Staates bei einer internationa-
'en Organisation (z. B. UNO).
Alle Angehörigen der diplomatischen
Vertretungen im Ausland gehören
zum diplomatischen Korps («Corps
Diplomatique», abgekürzt CD); sie
Jeniessen persönliche Unverletzlich-
<eit und Exterritorialität, d.h. Diplo-
maten können nicht verhaftet wer-
den, ihre Wohnungen und Amts-
räume dürfen von der Polizei des
Gastlandes nicht betreten oder
durchsucht werden.
Dritte Welt Mit diesem Begriff aus
neuester Zeit werden die Entwick-
lungsländer in Afrika, Asien und
Südamerika bezeichnet. Sie werden
dabei abgegrenzt von der Ersten
Welt (Westeuropa und Nordamerika)
und von der Zweiten Welt (Sowjet-
union und Ostblock bis 1991).
Seit der Rohstoffkonferenz der Ver-
einten Nationen 1974 kennt man
auch den Begriff Vierte Welt. Damit
werden die 25 ärmsten Entwick-
lungsländer bezeichnet, deren Armut
ang mit den fehlenden eigenen Roh-
stoffen und Energiereserven zusam-
menhängt und die deshalb von der
‘nternationalen Preispolitik am stärk-
sten betroffen sind.
Dualismus (lat. duo = zwei) Die
Staatsgewalt ist auf Fürst und Volk
aufgeteilt. Diese zweifache Herr-
schaft nennt man Dualismus.
=
=
Ka
Entwicklungsländer Staaten in
Afrika, Südamerika und Ostasien,
deren wirtschaftliche und technolo-
gische Entwicklung nicht mit west-
lichen Industrienationen Schritt hal-
:en konnte. Die Menschen in diesen
_ändern leben, wegen der weltwei-
en wirtschaftlichen Verflechtung,
oft unter dem Existenzminimum. In-
ternationale Entwicklungshilfe will
versuchen, den wirtschaftlichen und
technischen Rückstand in diesen
Ländern aufzuholen, z.B. durch den
Bau von Schulen, von Verkehrswe-
Jen, von Krankenhäusern und die
Zinrichtung von landwirtschaftlichen
und industriellen Produktionsbetrie-
ben.