Weitere Aktivitäten des Europarates
sind der Landschafts- und Denk-
malschutz sowie gemeinsame
Anstrengungen bei der Lösung von
Gemeinde- und Regionalfragen
Schliesslich strebt der Europarat eine
europaweite Harmonisierung und
Modernisierung der Gesetzgebung
an.
Seit dem 23. November 1978 ist Liech-
tenstein Mitglied des Europarates. Er ist
die einzige europäische politische Orga-
nisation, der unser Land als Vollmitglied
angehört. Durch die Mitgliedschaft
im Europarat kann Liechtenstein seine
Souveränität bestätigen und wird
zugleich als rechtsstaatliches und demo-
kratisches Land anerkannt. Damit sind
wichtige Zielsetzungen liechtensteini-
scher Aussenpolitik erfüllt. Es kann aber
nicht übersehen werden, dass der
Europarat und mit ihm seine Mitglieder
vor einer Bewährungsprobe stehen:
Die Europäische Gemeinschaft hat eine
Reihe von Arbeitsbereichen aufge-
griffen, die bisher dem Europarat vorbe-
halten waren. Um Kompetenzstreitig-
keiten zu vermeiden, muss sich der
Europarat um Themen bemühen, bei
welchen er Aufgaben wahrnehmen
kann, die seiner spezifischen Zielset-
zung entsprechen.
Möglichkeiten ergeben sich durch die
Öffnung der mittel- und osteuropäi-
schen Staaten zum Westen hin. Hier
<ann sich der Europarat zunehmend als
Vermittler einsetzen, indem er beson-
ders durch seine Erfahrung im Bereich
der Menschenrechte, der demokra-
tischen Institutionen und des Rechts
diesen Ländern wertvolle Unterstützung
bei ihrer Entwicklung zu Rechtsstaat-
lichkeit und Demokratie leisten kann.
Dr. Gerard Batliner war
Leiter der liechtensteil-
nischen Beobachterde
legation und ein Weg-
bereiter für die Auf-
nahme unseres Landes
in den Europarat.
«Es ist uns wohl be-
wusst, dass wir ein
kleiner Staat sind, und
wir werden uns keine
fremden Rollen anmas-
sen. Die mehr als 170
Jahre unserer oftmals
auch in schwierigen
Zeiten behauptete
staatliche Unabhängig-
keit haben uns geiehrt.
dies nicht zu verges-
sen.» (Dr. Batliner vor
der Abstimmung über
die Aufnahme Liech-
tensteins in den Euro-
parat)
Unterzeichnung der
Beitrittsurkunde zum
Statut des Europarates
am 23. November 1978
in Strassburg durch
Regierungschef Hans
Brunhart.
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