Volltext: Fürst und Volk

Zielsetzungen 
Liechtensteins Entwicklung zu 
einem souveränen Staat 
Der Umfang und die Art der aussen- 
oolitischen Arbeit eines Staates hängen 
in hohem Masse von seiner Souverä 
nität ab. 
Die Souveränität eines Staates bedeutet 
seine Herrschaftsgewalt, d.h. eine 
Macht, die in zwei Richtungen wirkt: 
Die Staatsgewalt nach innen nennt mar 
das Se/bstbestimmungsrecht, 
d.h. der Staat ist befugt, sein Recht 
selbst zu ordnen und seine Regierungs- 
form zu bestimmen. Die Souveränität 
nach aussen besteht in der Unabhän- 
gigkeit gegenüber anderen Staaten. 
Liechtenstein ist der einzige Staat aus 
dem ehemaligen Deutschen Bund, der 
seine Selbständigkeit bis heute be- 
wahren konnte. Eine Chronologie soll 
kurz die Entstehung Liechtensteins und 
vor allem die Sicherung seiner Souverä: 
nität durch seine Landesfürsten 
bewusstmachen. 
1699: Fürst Johann Adam Andreas |. von 
Liechtenstein erwirbt die reichs- 
freie Herrschaft Schellenberg 
1712: Kauf der Grafschaft Vaduz 
1719: Unter Fürst Anton Florian erfolgt 
die Vereinigung der Reichsherr- 
schaft Schellenberg und der 
reichsunmittelbaren Grafschaft 
Vaduz und deren Erhebung zum 
Reichsfürstentum Liechtenstein 
1806: Aufnahme Liechtensteins in den 
von Napoleon I. gegründeten 
Rheinbund und dadurch formell 
gewährte staatliche Selbständig: 
keit 
1815: Liechtenstein als Mitglied des 
Deutschen Bundes, eines Bünd- 
nisses von 39 deutschen Staaten; 
ihre Souveränität wird zwar aus- 
drücklich festgelegt, erfährt jedoch 
eine Reihe von Einschränkungen 
(z.B. abgestuftes Stimmrecht der 
Staaten je nach Grösse und Be- 
deutung; Bevormundung auch im 
innenpolitischen Bereich) 
1866: Auflösung des Deutschen Bundes, 
das Fürstentum Liechtenstein 
erlanat die volle Souveränität 
Liechtensteins Weg zu einem selb- 
ständigen Staat scheint von vielen Zufäl- 
ligkeiten begleitet; dennoch ist es in 
erster Linie ein Verdienst seiner Fürsten, 
dass es seine Souveränität erlangte.
	        

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