Mit der Bekanntgabe
der Wahlvorschläge
wird der Wahlkampf
von den Parteien auch
auf die vorgeschlage-
1en Kandidaten über-
tragen. Ebenso steht
ıun fest, wie viele Par-
teien oder Wähler-
gruppen sich an den
Wahlen beteiligen
werden.
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Das liechtensteinische Wahlsystem
Der Wahlvorschlag
Bezeichnung der Wählergruppe oder
Partei stehen. Wenn die Regierung
die Wahlvorschläge geprüft hat, dürfer
die so entstandenen Wahllisten nicht
mehr verändert werden.
Die Wahl in einer demokratischen Ge-
sellschaft ist durch mehrere Bestim-
mungen gekennzeichnet. Für die Durch-
führung der Landtagswahlen ist in
Liechtenstein die Regierung zuständig
Gleichzeitig mit der Terminfestlegung
der Wahlen lässt die Regierung öffent-
ilch kundmachen, dass Wahlvorschläge
für die beiden Wahlkreise eingereicht
werden können. Jeder Wahlvorschlag
Nuss von mindestens 30 Stimmberech-
igten des Wahlkreises eigenhändig
Jnterzeichnet werden, und die Echtheit
der Unterschrift ist durch eine Urkunds-
person zu beglaubigen. Jeder Stimm-
berechtigte kann nur einen Wahlvor-
schlag unterzeichnen. Die Kandidaten
auf den Wahlvorschlägen bestätigen
durch ihre Unterschrift, dass sie mit deı
Kandidatur einverstanden sind. Auf dem
Wahlvorschlag muss als Überschrift die
Für einen demokratischen Wahlvorganc
muss eine Konkurrenz von Personen
oder Parteien vorhanden sein. Die Kan-
didaten gehören meistens Parteien mit
unterschiedlichen Leitideen an.
Natürlich gilt für alle Parteien das Gleich
heitsprinzip. Alle Parteien müssen die-
selben Chancen bei der Wahl und deren
Durchführung vorfinden.
Wahlen in einer Demokratie sind immer
eine Entscheidung auf Zeit. Die Abge-
ordneten des Landtages werden für vie!
Jahre gewählt. Eine Wiederwahl der
Kandidaten für weitere Legislaturperio-
den ist möglich, sie hängt aber vom
Willen der Wähler ab.
Der Wahlvorgang
Auflage der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für die Landtagswahl 1989 liegen bei der Regierung
am Donnerstag, 16. Februar 1989 und Freitag, 17. Februar 1989 zur Einsicht
‘ür die Stimmberechtigten des Wahlkreises auf. Einsprachen gegen die
Stimmberechtigung der Unterzeichner sind samt den erforderlichen
Belegen bis spätestens Dienstag, 21. Februar 1989 bei der Regierung schrift-
lich einzureichen.
Vaduz, 16. Februar 1989
gez. Hans Brunhart
Regierungschef
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Schon frühzeitig vor dem Wahltermin
werden die Wahllisten (Kandidaten und
Adressen) von der Regierung in den
amtlichen Kundmachungsorganen ver-
Öffentlicht, so dass sich alle Stimm-
berechtigten über die Kandidaten der
beiden Wahlkreise (-bezirke) Gedanker
machen können. Ebenso werden alle
Stimmberechtigten über den Wahl-
termin und die in der Gemeinde
eingerichteten Wahllokale informiert: