Volltext: Fürst und Volk

Mit der Bekanntgabe 
der Wahlvorschläge 
wird der Wahlkampf 
von den Parteien auch 
auf die vorgeschlage- 
1en Kandidaten über- 
tragen. Ebenso steht 
ıun fest, wie viele Par- 
teien oder Wähler- 
gruppen sich an den 
Wahlen beteiligen 
werden. 
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Das liechtensteinische Wahlsystem 
Der Wahlvorschlag 
Bezeichnung der Wählergruppe oder 
Partei stehen. Wenn die Regierung 
die Wahlvorschläge geprüft hat, dürfer 
die so entstandenen Wahllisten nicht 
mehr verändert werden. 
Die Wahl in einer demokratischen Ge- 
sellschaft ist durch mehrere Bestim- 
mungen gekennzeichnet. Für die Durch- 
führung der Landtagswahlen ist in 
Liechtenstein die Regierung zuständig 
Gleichzeitig mit der Terminfestlegung 
der Wahlen lässt die Regierung öffent- 
ilch kundmachen, dass Wahlvorschläge 
für die beiden Wahlkreise eingereicht 
werden können. Jeder Wahlvorschlag 
Nuss von mindestens 30 Stimmberech- 
igten des Wahlkreises eigenhändig 
Jnterzeichnet werden, und die Echtheit 
der Unterschrift ist durch eine Urkunds- 
person zu beglaubigen. Jeder Stimm- 
berechtigte kann nur einen Wahlvor- 
schlag unterzeichnen. Die Kandidaten 
auf den Wahlvorschlägen bestätigen 
durch ihre Unterschrift, dass sie mit deı 
Kandidatur einverstanden sind. Auf dem 
Wahlvorschlag muss als Überschrift die 
Für einen demokratischen Wahlvorganc 
muss eine Konkurrenz von Personen 
oder Parteien vorhanden sein. Die Kan- 
didaten gehören meistens Parteien mit 
unterschiedlichen Leitideen an. 
Natürlich gilt für alle Parteien das Gleich 
heitsprinzip. Alle Parteien müssen die- 
selben Chancen bei der Wahl und deren 
Durchführung vorfinden. 
Wahlen in einer Demokratie sind immer 
eine Entscheidung auf Zeit. Die Abge- 
ordneten des Landtages werden für vie! 
Jahre gewählt. Eine Wiederwahl der 
Kandidaten für weitere Legislaturperio- 
den ist möglich, sie hängt aber vom 
Willen der Wähler ab. 
Der Wahlvorgang 
Auflage der Wahlvorschläge 
Die Wahlvorschläge für die Landtagswahl 1989 liegen bei der Regierung 
am Donnerstag, 16. Februar 1989 und Freitag, 17. Februar 1989 zur Einsicht 
‘ür die Stimmberechtigten des Wahlkreises auf. Einsprachen gegen die 
Stimmberechtigung der Unterzeichner sind samt den erforderlichen 
Belegen bis spätestens Dienstag, 21. Februar 1989 bei der Regierung schrift- 
lich einzureichen. 
Vaduz, 16. Februar 1989 
gez. Hans Brunhart 
Regierungschef 
A TE ie 
Schon frühzeitig vor dem Wahltermin 
werden die Wahllisten (Kandidaten und 
Adressen) von der Regierung in den 
amtlichen Kundmachungsorganen ver- 
Öffentlicht, so dass sich alle Stimm- 
berechtigten über die Kandidaten der 
beiden Wahlkreise (-bezirke) Gedanker 
machen können. Ebenso werden alle 
Stimmberechtigten über den Wahl- 
termin und die in der Gemeinde 
eingerichteten Wahllokale informiert:
	        

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