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Wahlsysteme uni
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Die Wahlsysteme
Das Ergebnis der Wahı
von 1932 nach dem
neuen Mehrheitswahl-
system verzerrte die
parteipolitischen Ver-
hältnisse im Landtag:
Obwohl die Volkspartei
ca. 40 % der Stimmen
erreicht hatte, konnte
sie nur zwei Abgeord-
nete in den Landtag
entsenden.
Die Mehrheitswahl (Majorz)
“2
„OFZ
Zei der Mehrheitswahl (Majorz) Ist
der Kandidat in einem Wahlkreis ge-
wählt, der die meisten Stimmen erhält;
ar vertritt seine Wähler, während die
Stimmen für die anderen Kandidaten un-
berücksichtigt bleiben. An die Stelle von
Zinzelkandidaten können auch zu Listen
zusammengefasste WählergruppeR”
‘Parteien) treten.
Man unterscheidet die absolute und die
relative Mehrheitswahl. Bei der ersten
muss der gewählte Kandidat mehr als
50 Prozent der abgegebenen Stimmen
erhalten; erreicht keiner der Kandidaten
dieses Ziel, so findet eine Stichwahl
zwischen den Kandidaten der höchsten
Stimmenzahl statt, oder es entscheidet
im zweiten Wahlgang die einfache Stim-
menmehrheit. Bei der relativen Mehr-
heitswahl ist der Kandidat mit den me
sten Stimmen für das Amt bestimmt.
Beide Formen der Mehrheitswahl kön-
nen sowohl bei Persönlichkeitswahlen
als auch bei Listenwahlen angewendet
werden. Damit Wahlen nach diesem
Verfahren gerecht ablaufen, müssen
Wahlkreise (Wahlbezirke) mit annähernd
gleich vielen Stimmberechtigten ge-
schaffen werden; Erfolgsaussicht haber
nur Parteien, die ungefähr gleich stark
sind, da kleinere Parteien bei diesem
Wahlsystem gänzlich unberücksichtigt
bleiben.
Durch dieses Wahlsystem entstehen
meist eindeutige Parlamentsmehr-
heiten, aber die Stimmen vieler Wähler
sind im Parlament nicht vertreten.
Nach dem Majorzwahlsystem wurden
vis 1938 der Landtag und bis 1974 die
3emeinderäte gewählt. Heute noch
werden die Vorsteher der Gemeinden,
die Vermittler und deren Stellvertreter
nach diesem Wahlmodus bestellt.
Ein klassisches Beispiel für das Mehr-
2eitswahlrecht ist Grossbritannien; dort
wird das Unterhaus nach diesem
System gewählt.
zK/