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EINZELKICHTER
3 Der Einzelrichter
Es gibt auch Strafverfahren, die ein
Zinzelrichter zu beurteilen hat. Dies ist
der Fall bei Vergehen und UÜbertretun-
gen (d.h. Straftaten geringeren Ausmas-
ses, die mit Freiheitsstrafen bis zu
drei Jahren, Geldstrafen oder Bussen
bedroht sind). Daneben urteilt ein Land
ichter allein in bürgerlichen Rechts-
sachen, so zum Beispiel bei Verträgen
oder bei Erbschaftsstreitigkeiten.
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Bei jedem Strafverfahren muss ein
Protokoll erstellt werden. Ausserdem
Nuss - je nach Schwere des Falles —
auch ein Vertreter der fürstlichen Staats
anwaltschaft anwesend sein.