Volltext: Fürst und Volk

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EINZELKICHTER 
3 Der Einzelrichter 
Es gibt auch Strafverfahren, die ein 
Zinzelrichter zu beurteilen hat. Dies ist 
der Fall bei Vergehen und UÜbertretun- 
gen (d.h. Straftaten geringeren Ausmas- 
ses, die mit Freiheitsstrafen bis zu 
drei Jahren, Geldstrafen oder Bussen 
bedroht sind). Daneben urteilt ein Land 
ichter allein in bürgerlichen Rechts- 
sachen, so zum Beispiel bei Verträgen 
oder bei Erbschaftsstreitigkeiten. 
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Bei jedem Strafverfahren muss ein 
Protokoll erstellt werden. Ausserdem 
Nuss - je nach Schwere des Falles — 
auch ein Vertreter der fürstlichen Staats 
anwaltschaft anwesend sein.
	        

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