Volltext: Fürst und Volk

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Als Vorbild für die 
Darstellung der Justiz 
diente die römische 
3öttin der Gerechtig- 
<eit Justitia; in der 
ainen Hand hält sie ein 
3Zuch mit der Aufschrift 
_EX (Gesetz), in der 
anderen einen Herr- 
scherstab, der den 
zührungsanspruch der 
Gesetze gegenüber 
den anderen Gewalten 
symbolisieren mag. 
Jer gerade Blick nach 
/orne scheint kein 
Abweichen vom Weg 
des Gesetzes zuzulas- 
zen. Das Fascesbündel 
galt schon in römischer 
Zeit als Symbol für das 
Recht der Beamten, 
<örperstrafen (Ruten) 
und die Todesstrafe 
(Beil) verhängen zu 
können. Die Waage be- 
nutzt Justitia, um 
jedem das ihm zuste- 
nende Recht ausge- 
wogen zuzumessen. 
(Justiz, Glasmosaik der 
Tiroler Glasmalerei- 
und Mosaik-Anstalt 
nnsbruck 1905; West: 
’assade des Regie- 
rungsgebäudes) 
MR 
Rechtspflege und Justiz 
Einführung 
Sericht und Strafe üben seit altersher 
aine seltsame Faszination auf den Men 
schen aus. Dieses Interesse am Straf- 
"echt zeigt sich bis heute, und zwar vor 
allem in der Art der Berichterstattung 
Jber spektakuläre Kriminalfälle oder Pro- 
zesse. 
Wer es aber selber mit Polizei oder Ge- 
icht zu tun bekommt, erlebt immer wie- 
der ein Gefühl der Ohnmacht und glaubt 
sich einem undurchsichtigen Geschick 
ausgeliefert. 
Dieses Unbehagen erklärt sich wohl zurr. 
grössten Teil daraus, dass der Durch- 
schnittsbürger eine Scheu vor dem 
Recht an den Tag legt, weil er das Recht 
ıicht kennt. Er weiss zwar, dass sehr 
/iel im Staat geregelt ist. Alles muss 
seine Ordnung haben. Von der Geburt 
dis zum Tode ist alles staatlich regi- 
striert, was für die Offentlichkeit irgend- 
wie von Bedeutung ist. Der Bürger 
weiss aber auch, dass er als Glied dieser 
Gesellschaft an die staatliche Ordnung 
Jebunden ist und dass jeder, der diese 
Ordnung verletzt, zur Rechenschaft ge- 
zogen wird. Was aber er/aubt und was 
verboten ist, das steht im «Gesetz», 
ainem Sammelsurium von Paragraphen, 
vor dem der einzelne zurückschreckt, 
weil es für Laien undurchschaubar 
scheint. 
A 
Sachverhalt juristisch nicht immer ganz 
exakt wiederzugeben. 
Aber es geht vor allem darum, Schüler 
Ind interessierte Laien mit dem Thema 
«Rechtspflege» bekanntzumachen 
Mit den folgenden Ausführungen soll 
versucht werden, die Rechtspflege in 
vereinfachter Form darzulegen. Wer ver- 
einfacht, gerät allerdings in Gefahr, den
	        

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