Volltext: Fürst und Volk

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Geschichtlicher Rückblick 
Wie unser Land früher regiert 
wurde 
Seit dem Mittelalter wurden die Aufga- 
ven der Regierung einerseits von den 
Beamten der Herrschaft und ander- 
seits vom Landammann und dem 
Gericht ausgeführt. Der Landammann 
ı1andhabte das Polizeiwesen, er war ver- 
antwortlich für den Einzug der Steuern, 
überwachte das Armenwesen, war ZuU- 
ständig für die Amtsvormundschaft, 
vesiegelte die öffentlichen und privater 
Urkunden und besorgte das Aufgebot 
der Mannschaft in Notzeiten. 
Das Gericht, dessen Vorsitzender der 
_andammann war, bestand aus zwölf 
Richtern. Es trat einmal im Frühjahr und 
ainmal im Herbst zusammen. 
Nach dem Übergang der beiden Land- 
schaften ans Fürstenhaus Liechtenstein 
änderte sich dies. Trotz Versprechungen 
des fürstlichen Kommissärs bei der 
Huldigung 1718 wurden die alten Volks- 
rechte fast gänzlich abgeschafft. 
Absolutismus und absolute Monarchie 
yaren mit den althergebrachten Volks- 
rechten nicht vereinbar. 
1719 wurden Vaduz und Schellenberg 
zu einem Fürstentum vereinigt. Das 
Land wurde in sechs Amter eingeteilt. 
Landammänner und Gerichte wurden 
abgeschafft. Die fürstlichen Beamten 
übten die Regierung im Auftrag des Für- 
sten allein aus. Der Landvogt wahrte 
vor allem die Rechte des Landesherrn. 
‚hm zur Seite standen der Landschrei- 
ber und der Rentmeister. 
Auf Drängen des Volkes gestattete der 
Türst 1733 eine abgeänderte Land- 
ammannverfassung; dies aber «aus 
blosser Gnade und ohne dass das ge- 
ingste Recht zugestanden wäre, mithin 
auch ohne Konsequenzen.» Der äusse- 
ren Form nach wurde das Landammann 
gericht wieder eingeführt. Der Land- 
ammann war aber nicht mehr Vorsitzen- 
der des Gerichtes, sondern nur noch 
Beisitzer. Doch das Volk war für kurze 
Zeit zufrieden. 
Nachdem Liechtenstein 1806 ein souve- 
‚äner Staat geworden war, wurde die 
Verwaltung und das Gerichtswesen neu 
gestaltet. Fürst Johann |. erliess 1808 
anstelle der abgeänderten Landammann- 
verfassung von 1733 die Dienst- 
'nstruktionen, nach denen sich der 
damalige Landvogt Josef Schuppler zu 
ichten hatte. Das Land wurde in elf 
Zemeinden eingeteilt. Das Oberamt be- 
stand wie zuvor aus dem Landvogt, dem 
Landschreiber und dem Rentmeister. 
Zu dieser Zeit waren alle drei Beamten 
Ausländer. Das führte zu Spannungen 
und Auseinandersetzungen zwischen 
den Untertanen und den fürstlichen 
3eamten. 
Im Jahre 1815 wurde Liechtenstein 
einer der 39 Mitgliedstaaten des Deut- 
schen Bundes. Alle diese Staaten waren 
verpflichtet, eine ständische Verfassung 
einzuführen. Trotz der landständischen 
Verfassung von 1818 lag weiterhin alle 
Macht in der Hand des Fürsten. Das 
Iberamt regierte.
	        

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