Volltext: Fürst und Volk

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Wie der Landtag Gesetze 
behandelt 
Ohne Mitwirkung des Landtages darf 
<ein Gesetz gegeben, abgeändert oder 
authentisch erklärt werden. Zur Gültig- 
keit eines Gesetzes ist ausser der Zu- 
stimmung des Landtages die Sanktion 
Zustimmung) durch den Landesfürsten, 
die Gegenzeichnung des Regierungs- 
chefs oder seines Stellvertreters und die 
Kundmachung im Landesgesetzblatt 
arforderlich. 
Die im Landtag anfallenden parlamentari- 
schen Geschäfte werden in den Fraktio- 
nen vorberaten. In den Fraktionen ver- 
einigen sich die Abgeordneten der Par- 
teien. Hier wird die Gelegenheit geboten, 
die Fraktionskollegen vor der Landtags- 
sitzung zu orientieren und den Mei- 
1ungsaustausch zu pflegen. Jede Fraktion 
wählt einen Sprecher, der in"den Land- 
:agssitzungen die gemeinsame Meinung 
der Fraktion zum Ausdruck bringt. 
Die Eintretensdebatte 
Jede Gesetzesvorlage, die dem Landtag 
vorgelegt wird, unterliegt zuerst der 
allgemeinen Diskussion über die Frage 
des Eintretens (Eintretensdebatte); 
in dieser können Anträge auf Eintreten, 
Nichteintreten, Überweisung an eine 
Kommission oder an die Regierung, Ver- 
schiebung oder Rückweisung an die 
Regierung gestellt werden. Die Eintre- 
tensdebatte dient der Meinungsbildung 
Die Landtagsabgeordneten geben 
ihre allgemeinen Stellungnahmen zum 
Gesetzesvorschlag bekannt. 
Die 1. Lesung 
In der ersten Lesung wird der Gesetzes 
vorschlag durch die Schriftführer ver- 
esen. Nun können die Parlamentarie 
Anderungen beantragen. Wenn 
Jedeutsame Anderungsvorschläge vor- 
‚jegen, wird meistens eine Kommission 
gebildet, welche den Gesetzesvorschlag 
Jberarbeitet und die Wünsche der 
Abgeordneten in einem neuen Entwurf 
verücksichtigt. 
8 2. und 3. Lesung 
Bei der zweiten und dritten Lesung wer- 
den die neuen Vorschläge (Wünsche der 
Abgeordneten und der Kommission) 
Jesonders unter die Lupe genommen. 
n der zweiten Lesung wird jeder Artikel 
des Gesetzesvorschlages nochmals 
vorgelesen. Die Abgeordneten können 
weitere Anderungswünsche beantrageı 
Jber jeden Artikel wird einzeln 
abgestimmt. 
In der dritten Lesung wird über das 
ganze Gesetz abgestimmt. 
A
	        

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