3m]
A
x
a1um LIE
A KO
1 EA
Mehrheit der Stimmbürger von der
Notwendigkeit des Frauenstimmrechts
zu überzeugen.
1973 wurden — ebenfalls auf dem Weg
Jon Volksabstimmungen — zwei Ande-
‚ungen im Wahlverfahren vorgenom-
nen. Die erste betraf die Einführung
des sogenannten Kandidatenproporzes
anstelle des Listenproporzes. Gleich-
zeitig mit dem Kandidatenproporz
wurde eine 8%-Sperrklausel eingeführt:
Damit können nur Parteien, die minde-
stens 8% der Stimmen im ganzen Land
asrreicht haben, bei der Verteilung der
Vandate berücksichtigt werden.
Dass sich die Stimmbürger gegenüber
J/eränderungen vorsichtig verhalten,
zeigte auch die Ablehnung einer «Mehr-
Jeitsklausel». In den Jahren 1975 und
1981 lancierte die FBP zwei Initiativen,
die eine Mehrheitsklausel in der Verfas-
zung verankern wollten. Unabhängig
vom Ergebnis der Wahlen in den beiden
Wahlkreisen sollte eine Partei, die in
veiden Wahlkreisen zusammen die
Mehrheit erzielt, auch im Landtag die
Mehrheit der Abaeordneten stellen.
Die Bemühungen um eine Landtagsre-
‘orm führten 1969 zu einer Uberarbei-
tung der Geschäftsordnung, die
vor allem eine Klärung organisatorischer
Zragen brachte. Während die alte Ge-
schäftsordnung lediglich von «Anträ-
gen» sprach, wurde nun zwischen Initia-
tive, Motion, Postulat, Interpellation und
Anfrage unterschieden.
Von einiger Bedeutung war eine Ande:
rung der Geschäftsordnung im Jahre
1971, die es ermöglichte, dass stellver
tretende Abgeordnete in Kommissioner
wählbar wurden. Ziel der Anderung war
aine Vergrösserung der Zahl der Per-
sonen, die für die Kommissionsarbeit zu
Verfügung stehen, und damit eine Ent-
astung der Abgeordneten. 1989 gab
sich der Landtag eine neue Geschäfts
ardnung.
1971 wurde die sogenannte «Ressort-
vertretung» eingeführt, die Im
Zusammenwirken von Landtag und
Regierung eine eigentliche Zäsur bildete
Bis 1971 galt es als ein Vorrecht des
Zegierungschefs, die Regierung allein
im Landtag zu vertreten. Nachdem
1970 die VU Mehrheitspartei geworden
‚war, wurde am 13. Juli 1971 eine Praxis
änderung vorgenommen: Der Regie-
-ungschef verzichtete auf den Alleinver
retungsanspruch. Seither werden
jeweils alle Regierungsräte zu den Land
:agssitzungen eingeladen, und der
zuständige Ressortinhaber vertritt seine
Vorlagen.
Ein zentrales Anliegen im Zusammen-
hang mit der Parlamentsreform ist de!
Bau eines eigenen Parlamentsgebäu-
des, das der staatspolitischen Bedeu
:ung des Landtages einen sichtbaren
Ausdruck verleihen soll.