Volltext: Fürst und Volk

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Das Recht auf persönliche Frei- 
heit schützt auch gegen willkürliche 
Verhaftungen durch die Polizei, d.h. 
ohne richterlichen Befehl darf niemand 
‘estgenommen werden. 
Was bedeutet Unverletzlichkeit des 
Privateigentums? Ist es richtig, dass 
der einzelne Eigentum besitzt? Dazu gab 
und gibt es verschiedene Meinungen. 
«Eigentum ist Diebstahl», schrieb der 
-ranzose Proudhon. Karl Marx sagte: 
«Wer Eigentum an Produktionsmitteln 
‘Güter, die dazu dienen, andere Güter 
1erzustellen, z.B. Fabrikanlagen) hat, 
zeutet andere Menschen aus.» 
Anders lehrte Papst Pius XI. in «Quadra 
gesimo anno»: «Kein Staat darf einem 
Menschen das Recht auf Eigentum neh 
nen, aber er muss dafür sorgen, dass 
der Gebrauch des Eigentums mit dem 
Gemeinwohl in Einklang gebracht wird. 
Die gerechte Verteilung der Erdengüteı 
ist durch den ungeheuren Gegensatz 
von Überreichen und einer unüberseh- 
baren Menge an Eigentumslosen aufs 
schwerste gestört.» Und ähnlich lautet 
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= 
Unsere Verfassung gewährleistet 
«die Freiheit der Person, das 
Hausrecht, das Brief- und Schrift- 
geheimnis». Dadurch wird der ein- 
zelne in seiner persönlichen Sphäre auch 
vor den Eingriffen des Staates geschützt 
.n viele persönliche Lebensbereiche 
darf sich der Staat nur im Rahmen der 
Zesetze einmischen. So unterliegen 
Hausdurchsuchungen oder Einsichtnah- 
me in Schriften und Briefe durch die 
Polizei strengen gesetzlichen Vorschrif- 
:en. Postbeamte, die in Ausübung ihres 
3erufes den Inhalt von Telegrammen 
arfahren, sind zur Verschwiegenheit 
verpflichtet. Ein englischer Staatsmann 
soll gesagt haben: «Wir wollen nach 
Hause kommen und den Schlüssel im 
Schloss umdrehen, ohne bei dem 
Gedanken an eine Polizei zittern zu 
müssen». Das gleiche will auch das 
englische Sprichwort besagen: «Mein 
Haus ist meine Burg. Sonne und 
Regen dürfen hinein, nicht aber der 
König.» 
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