Volltext: Fürst und Volk

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Das Gemeinwohl - ein politischer Auftrag 
Das Gemeinwohl im Spiegel der 
Geschichte 
«Die oberste Aufgabe des Staates ist die 
Förderung der gesamten Volkswohl- 
fahrt». — So heisst es im Artikel 14 der 
jechtensteinischen Verfassung, und ähn- 
lich wird die Hauptaufgabe eines Staates 
in den meisten Verfassungen formuliert 
Begriffe wie Volkswohlfahrt oder 
Gemeinwohl werden so oft verwen- 
det, dass man glauben könnte, dass sie 
eine genau definierte Grösse darstellen. 
Das stimmt jedoch nicht: Ein Blick In die 
Geschichte zeigt, dass unter «Gemein- 
wohl» immer wieder etwas anderes ver- 
standen wurde 
In der Antike und der darauf basierenden 
christlichen Lehre des Mittelalters war 
das Gemeinwohl die Grundidee pol 
tischen Denkens und Handelns. 
indem der Staat das Gemeinwohl als 
oberste Aufgabe betrachtete, sorgte er 
für das nach aussen sichtbare Wohl 
seiner Bürger und rechtfertigte zugleich 
seine Existenz. 
gegen eine solch egoistische Auffassung 
vom Gemeinwohl, bei der ein einzelner 
bestimmte, was für die Allgemeinheit 
von Vorteil sei. Eine allgemein gültige 
Definition, was Gemeinwohl sei, gelang 
aber auch den Aufklärern des 18. Jahr- 
hunderts nicht. 
Auch die heutige Zeit mit ihren viel- 
schichtigen politischen Formen kann 
nicht verbindlich festlegen, was man 
unter Gemeinwohl zu verstehen hat. 
Moderne Demokratien und auch die 
jechtensteinische Verfassung erklärer 
aber bestimmte Kernpunkte mensch- 
lichen Zusammenlebens (wie z.B. Mer 
schenwürde, Freiheit, Gleichheit, das 
Prinzip der Rechtsstaatlichkeit) als 
Grundwerte, von denen die eigent- 
lichen Staatsaufgaben abgeleitet 
werden. 
Mit dem Selbständigkeitsanspruch der 
Staaten seit dem 15. Jahrhundert wurde 
das Gemeinwohl nicht mehr auf den 
ainzelnen Bürger bezogen, sondern auf 
den Staat selber. Das Wohl des 
Staates (die Staatsraison) stand im 
Mittelpunkt. 
Im Absolutismus bestimmte der Mo- 
narch, was Gemeinwohl war und was 
nicht. Die Aufklärung wehrte sich zwar
	        

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