„Treuegelöbnis Br
«Gemäss Artikel‘ 3 und 13. der Verfas-
sung. habe ich als-Fürst Hans-Adam. II.
‘die Regierung des Fürstentums Liech-
tenstein übernommen. Gleichzeitig
habelich bekündet, dass ich das
Fürstentum-Liechtenstein in Gemäss
heit.der Verfassung und der übrigen
Gesetze regieren, seine Integrität
erhalten und-die Jandesfürstlichen
Rechte unzertrennlich in. gleicher:
Weise beobachten werde.»
Erbhuldigung: _ NET
Gemäss Artikel 51. der Verfassung
nimmt der Landtag: die Erklärung des
Landesfürsten Hans-Adam 11. dass eı
seine Regierung gemäss Verfassung
und: Gesetz ausüben, die Integrität
des Fürstentums erhalten und die“
landesfürstlichen Rechte ünzertrenn-
‘Hich:und in gleicher. Weise beobachten
wird, als feierliches Gelöbnis’des
Regierungsnachfolgers entgegen:
Seinerseits gelobt der Landtag ebenso
telerlich und gestützt auf den von
allen Abgeordneten auf Verfassung
und Gesetz geleisteten Eid, Hans-
Adam Il. von und’ zu Liechtenstein:als
neuen. Landesfürsten anzuerkennen,
die ihm zustehenden. fürstlichen Ehren
und Würden Zu respektieren und
das Wohl des -fürstlichen Hauses nach
bestem Wissen und Gewissen Zu
fördern. C
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Am 5. Dezember 1989
huldigte der Landtag
Fürst Hans-Adam IL:
und:nahm das fürst- =:
liche Treuegelöbnis
entgegen. Fürst Hans:
Adam il gelobte in
Übereinstimmung. mit
der Verfassung und“.
den anderen Gesetzen
Zuregieren und die“
Integrität Liechten-
steins zu erhalten:
Seinerseits gelobte
der Landtag, Hans-
Adam. Il. von und. zu
Liechtenstein als
neuen Landesfürsten
anzuerkennen
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