Volltext: Fürst und Volk

„Treuegelöbnis Br 
«Gemäss Artikel‘ 3 und 13. der Verfas- 
sung. habe ich als-Fürst Hans-Adam. II. 
‘die Regierung des Fürstentums Liech- 
tenstein übernommen. Gleichzeitig 
habelich bekündet, dass ich das 
Fürstentum-Liechtenstein in Gemäss 
heit.der Verfassung und der übrigen 
Gesetze regieren, seine Integrität 
erhalten und-die Jandesfürstlichen 
Rechte unzertrennlich in. gleicher: 
Weise beobachten werde.» 
Erbhuldigung: _ NET 
Gemäss Artikel 51. der Verfassung 
nimmt der Landtag: die Erklärung des 
Landesfürsten Hans-Adam 11. dass eı 
seine Regierung gemäss Verfassung 
und: Gesetz ausüben, die Integrität 
des Fürstentums erhalten und die“ 
landesfürstlichen Rechte ünzertrenn- 
‘Hich:und in gleicher. Weise beobachten 
wird, als feierliches Gelöbnis’des 
Regierungsnachfolgers entgegen: 
Seinerseits gelobt der Landtag ebenso 
telerlich und gestützt auf den von 
allen Abgeordneten auf Verfassung 
und Gesetz geleisteten Eid, Hans- 
Adam Il. von und’ zu Liechtenstein:als 
neuen. Landesfürsten anzuerkennen, 
die ihm zustehenden. fürstlichen Ehren 
und Würden Zu respektieren und 
das Wohl des -fürstlichen Hauses nach 
bestem Wissen und Gewissen Zu 
fördern. C 
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Ma 
Am 5. Dezember 1989 
huldigte der Landtag 
Fürst Hans-Adam IL: 
und:nahm das fürst- =: 
liche Treuegelöbnis 
entgegen. Fürst Hans: 
Adam il gelobte in 
Übereinstimmung. mit 
der Verfassung und“. 
den anderen Gesetzen 
Zuregieren und die“ 
Integrität Liechten- 
steins zu erhalten: 
Seinerseits gelobte 
der Landtag, Hans- 
Adam. Il. von und. zu 
Liechtenstein als 
neuen Landesfürsten 
anzuerkennen 
A/
	        

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