Josef Wenzel, der erfolgreiche öster-
reichische Feldherr, kam den Bitten der
Landschaften entgegen. Er gestand
1733 eine reduzierte Landammann
verfassung zu. Es konnten wieder
Landammänner gewählt und Richter vor
geschlagen werden. Der Landammann
erhielt bei Gericht und Verhörtagen nur
noch den Beisitz, beim Blutgericht brach
er den Stab, aber nurmehr zeremoniell.
Das weniger wichtige Frevelgericht
konnte er mit den Richtern wieder selber
halten. Es wurde gewissermassen das
Gefäss der Volksrechte zurückgegeben,
aber um den grösseren Teil des Inhalts
entleert. Auf diese Art regierten die
Fürsten im 18. Jahrhundert bis zur Zeit
Napoleons.
Fürst Johann Nepomuk Karl übernahm
1745 selber die Regierung aus der Hand
seines Vormundes Josef Wenzel, aber
drei Jahre darauf starb er, und Josef
Wenzel erbte die Regierung, die er nun
noch 24 Jahre lang bis 1772 ausübte
Josef Wenzel hat rund 40 Jahre lang
regiert. Weder er noch ein anderer Fürst
betraten im 18. Jahrhundert das Land.
Neben dem allmählichen Verlust an
Volksrechten bewirkte die Fürsten-
souveränität andererseits, dass die
Fürsten ihr Volk vor auswärtigen
Ansprüchen in Schutz nahmen.
Als nämlich das Rankweiler Landgericht
die Triesner wegen eines Alpstreites
gerichtlich belangen wollte, stellte sich
Josef Wenzel schützend vor seine
Untertanen und verhinderte, dass sie
vor Gericht erscheinen mussten.
Fürst Johann Nepomuk Karl
geboren am 8. Juli 1724 in Wien
gestorben am 22. Dezember 1748 in Wischau
vermählt am 19. März 1744 in Wien mit Gräfin
Maria Josefa von Harrach (geb. 20. November
1727 gest. 15. Februar 1788)
Ist beim Tode seines Vaters Fürst Josef Johann
Adam erst 8 Jahre alt. Die Vormundschaft führt
sein kinderloser Onkel Fürst Josef Wenzel.
Mit Fürst Johann Nepomuk Karl stirbt die Linie
des Fürsten Anton Florian aus.
Die Regierung geht wieder an Fürst Josef
Wenzel.
OC