Volltext: Fürst und Volk

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Mit Gesetz vom 
27. Juni 1990 ist der 
‘iechtensteinische 
Staatsfeiertag bleibend 
auf den 15. August 
jestgelegt worden: 
«Die Feierlichkeiten 
zum Staatsfeiertag so} 
len die Besinnung auf 
die staatlichen Grund- 
werte fördern und das 
Bewusstsein der 
Zusammengehörigkeit 
stärken.»
	        

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