Volltext: Fürst und Volk

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Das Wappen des Fürstenhauses 
In der Geschichte unseres Landes be- 
sassen die Grafschaft Vaduz und die 
Herrschaft Schellenberg kein eige- 
ı1es Wappen. Die Wappen der jewei- 
igen Herren über diese Gebiete — der 
arafen von Werdenberg, der Freiherren 
von Brandis, der Grafen von Sulz und 
der Grafen von Hohenems — waren auch 
jie Wappen dieser Besitzungen. 
Nach dem Ankauf der Grafschaft Vaduz 
und der Herrschaft Schellenberg durch 
die Fürsten von Liechtenstein wurden 
diese Gebiete 1719 zum reichsunmittel- 
Daren Fürstentum erhoben. Damit wur- 
de auch das Wappen der regierenden 
Linie des Fürsten Gundacker auf das 
Fürstentum Liechtenstein übertragen. 
-ürst Gundacker hatte dieses Wappen. 
das bis heute unverändert blieb, nach 
seiner Erhebung in den erblichen Für- 
stenstand 1623 neu gestalten lassen. 
Das grosse Staatswappen 
‚m Artikel 5 der Verfassung von 1921 
wurde das Wappen des Fürstenhauses 
auch als das Staatswappen des Fürsten- 
(ums Liechtenstein festgelegt. Das 
Wappengesetz von 1982 (LGBI. 1982/58) 
umschreibt das Staatswappen In seiner 
heraldischen Zusammensetzung. 
Die Beschreibung eines Wappens erfolgt 
immer vom Gesichtspunkt des Schild- 
t(rägers aus, der hinter dem Wappen steht. 
Das Wappen ist geviert, mit unten ein- 
gepfropfter Spitze und Herzschild. 
Ss besteht aus sechs Teilen (Wappen- 
schildern) 
8 Als Herz- oder Mittelschild erscheint 
las Stammwappen des Fürsten- 
hauses: von Gold über Rot quergeteilt 
Die erste farbige Darstellung des Schil- 
des Gold über Rot ist um 1400 belegt 
und geht auf ein Siegel des Heinrich von 
Liechtenstein (Mitte des 13. Jh.) zurück 
3 Im rechten Feld oben befindet sich 
das schlesische Wappen: 
n Gold ein gekrönter goldbewehrter 
Adler mit silbernem, mit einem Kreuz 
besetzten Kleeblattmond auf der Brust 
3 Im linken Feld oben befindet sich das 
Wappen der Kuenringe (Chuen- 
ringe): von Gold und Schwarz achtmal 
quergestreift, mit leicht gebogenem 
grünen Rautenkranz belegt. 
Der erste Reichsfürst Karl von und zu 
Liechtenstein wurde vom Kaiser 
Ferdinand Il. 1620 ermächtigt, das Wap 
pen der mit dem Hause Liechtenstein 
verwandten Kuenringe zu führen. 
Möglicherweise rechtfertigte auch eine 
Erbschaft aus diesem Geschlecht 
die Aufnahme des Wappens in das 
Familienwappen der Fürsten von 
Liechtenstein. 
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