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Das Wappen des Fürstenhauses
In der Geschichte unseres Landes be-
sassen die Grafschaft Vaduz und die
Herrschaft Schellenberg kein eige-
ı1es Wappen. Die Wappen der jewei-
igen Herren über diese Gebiete — der
arafen von Werdenberg, der Freiherren
von Brandis, der Grafen von Sulz und
der Grafen von Hohenems — waren auch
jie Wappen dieser Besitzungen.
Nach dem Ankauf der Grafschaft Vaduz
und der Herrschaft Schellenberg durch
die Fürsten von Liechtenstein wurden
diese Gebiete 1719 zum reichsunmittel-
Daren Fürstentum erhoben. Damit wur-
de auch das Wappen der regierenden
Linie des Fürsten Gundacker auf das
Fürstentum Liechtenstein übertragen.
-ürst Gundacker hatte dieses Wappen.
das bis heute unverändert blieb, nach
seiner Erhebung in den erblichen Für-
stenstand 1623 neu gestalten lassen.
Das grosse Staatswappen
‚m Artikel 5 der Verfassung von 1921
wurde das Wappen des Fürstenhauses
auch als das Staatswappen des Fürsten-
(ums Liechtenstein festgelegt. Das
Wappengesetz von 1982 (LGBI. 1982/58)
umschreibt das Staatswappen In seiner
heraldischen Zusammensetzung.
Die Beschreibung eines Wappens erfolgt
immer vom Gesichtspunkt des Schild-
t(rägers aus, der hinter dem Wappen steht.
Das Wappen ist geviert, mit unten ein-
gepfropfter Spitze und Herzschild.
Ss besteht aus sechs Teilen (Wappen-
schildern)
8 Als Herz- oder Mittelschild erscheint
las Stammwappen des Fürsten-
hauses: von Gold über Rot quergeteilt
Die erste farbige Darstellung des Schil-
des Gold über Rot ist um 1400 belegt
und geht auf ein Siegel des Heinrich von
Liechtenstein (Mitte des 13. Jh.) zurück
3 Im rechten Feld oben befindet sich
das schlesische Wappen:
n Gold ein gekrönter goldbewehrter
Adler mit silbernem, mit einem Kreuz
besetzten Kleeblattmond auf der Brust
3 Im linken Feld oben befindet sich das
Wappen der Kuenringe (Chuen-
ringe): von Gold und Schwarz achtmal
quergestreift, mit leicht gebogenem
grünen Rautenkranz belegt.
Der erste Reichsfürst Karl von und zu
Liechtenstein wurde vom Kaiser
Ferdinand Il. 1620 ermächtigt, das Wap
pen der mit dem Hause Liechtenstein
verwandten Kuenringe zu führen.
Möglicherweise rechtfertigte auch eine
Erbschaft aus diesem Geschlecht
die Aufnahme des Wappens in das
Familienwappen der Fürsten von
Liechtenstein.
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