Volltext: Fürst und Volk

Sf 
Siegel des Grafen 
Hugo von Werdenberg 
Sigillum comitis 
-ugonis de Werdin- 
oerg). Die Abbildung 
zeigt den Grafen in 
[urmnierrüstung mit 
<übelhelm und Helm- 
zier (13. Jh). 
Das 
“urstentum Liechtenste 
a 
no Tg pe 
Hoheitszeichen unseres Staates 
Wappen 
Um die Mitte des 12. Jahrhunderts 
kamen neben den Fahnen und Bannern 
die Wappen als persönliche 
Erkennungszeichen auf. Das Wap- 
oenbild wurde mit leuchtenden Farben 
auf den Kampfschild aufgemalt, der dem 
Wappen auch die Form gab. Es war not- 
wendig geworden, den gerüsteten 
Mann schon auf Pfeilschussweite als 
reund oder Feind erkennen zu können 
Jas Wappen erschien auch auf dem 
WNaffenrock, der Speerfahne und auf der 
?ferdedecke. Die Farben und einzelnen 
Teile des Wappens wurden auch für die 
sogenannte Helmzier verwendet. 
Mit der Änderung der Kriegstechnik im 
13./14. Jahrhundert verlor das Wappen 
seine ursprüngliche Bedeutung, doch es 
wurde zum Symbol für Adels- und 
Bürgerfamilien und in der Familie 
weitervererbt. Ebenso gab es Gemein- 
schaftswappen von Staaten, Ländern, 
Städten, Klöstern, Ämtern und Zünften 
Auch hohe Geistliche verwendeten als 
persönliches Zeichen ein Wappen in 
ihrem Siegel. 
Das Wort Wappen geht auf das mittel 
ıochdeutsche Wort «wapen» zurück 
ind bedeutet neben «Schildzeichen» 
auch «Waffen». Das Verbum «wapp- 
ı1en» erhielt somit die Bedeutung «sich 
‚Üüsten, sich bewaffnen». Deshalb wurde 
auch das Wappen auf den Abwehr- 
waffen Schild und Helm angebracht. 
Nährend der Kreuzzüge wurden die 
züstungen der Ritter immer mehr ver- 
jessert. Nicht nur der Körper des Ritters 
sollte besser geschützt werden, die 
neuen Kübelhelme bedeckten auch den 
<opf des Ritters so vollkommen, dass 
man das Gesicht eines gerüsteten Rit- 
:ers nicht mehr sehen konnte. Deshalb 
wurde es notwendig, den gepanzerten 
Mann mit besonderen Zeichen für 
Freund und Feind kenntlich zu machen. 
Wappen waren bei der Ritterschaft des 
gesamten westlichen Abendlandes in 
Gebrauch. Sie waren Kennzeichen der 
Ritter auf den Waffen und im Siegel. 
Gleichzeitig waren die Wappen auch eir 
Standeszeichen für die Abstammung 
und Turnierfähigkeit sowie der damit 
verbundenen Vorrechte.
	        

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