Volltext: Fürst und Volk

Vereinigten Staaten von Amerika und auf 
die Französische Revolution genommen. 
Gesetze haben wenig Wert, wenn es 
keine Organe gibt, die dafür sorgen, 
dass ihre Bestimmungen eingehalten 
werden. Diese Organe sind nach der 
klassischen Einteilung im Fürstentum 
_iechtenstein in Organe der Gesetz- 
gebung, der Landesverwaltung und der 
Rechtsprechung aufgegliedert, wobei 
sich ihre Funktionen auch überschnei- 
den können. 
Die Landesverwaltung ist in Ihren ge- 
samten Aufgabenbereichen an die 
Gesetze und die Verfassung gebunden 
Nach den Bestimmungen der Verfas- 
sung haben der Landtag bzw. die 
zuständigen Gerichte die Tätigkeit der 
Verwaltung zu kontrollieren. 
Da die Verwaltung nur im Rahmen der 
Gesetze ausgeübt werden kann, gibt es 
für den einzelnen Bürger die Möglich- 
keit, auch Beschwerden zu erheben 
gegen Entscheidungen, die von der Ver- 
waltung gefällt werden. 
Jie Unabhängigkeit der Richter und ihre 
3ebundenheit an die Gesetze ist dabei 
von allerhöchster Bedeutung: 
«Die Gerichte sind innerhalb der gesetz- 
lichen Grenzen ihrer Wirksamkeit und 
\m gerichtlichen Verfahren unabhängig 
von aller Einwirkung durch die Regie- 
cung. Sie haben ihren Entscheidungen 
and Urteilen Gründe beizufügen.» 
Artikel 99 der Verfassung 
Einen besonderen Schutz für den Bürget 
gewährt auch die Kontrolle der gesetz- 
Jebenden Gewalt durch den Staats- 
Jerichtshof, bei dem die Prüfung der 
Gesetze und Regierungsverordnungen 
auf ihre Übereinstimmung mit der Ver- 
Fassung beantragt werden kann. 
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