Volltext: Fürst und Volk

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Erst richtig ermöglicht wird die Gemein- 
deautonomie durch eigene Einnahmen 
der Gemeinden In Form von Gemeinde- 
steuern, Subventionen und Finanzaus- 
gleich. Die Autonomie der Gemeinden 
hat sich auch bei der Einführung des 
Frauenstimmrechtes auf Gemeindeebene 
gezeigt. Durch eine Verfassungsände- 
rung im Jahre 1976 hat der Landtag die 
Möglichkeit geschaffen, dass die 
Gemeinden durch einen Gemeindever- 
sammlungsbeschluss den Liechten- 
steinerinnen, die das 20. Lebensjahr 
vollendet haben und in der Gemeinde 
wohnhaft sind, das Wahl- und Stimm- 
recht zuerkennen können. Noch im sel- 
ben Jahr hat Vaduz als erste Gemeinde 
das Frauenstimmrecht eingeführt und 
damit ein wichtiges Zeichen im Sinne de‘ 
Demokratie gesetzt. Innerhalb von zehn 
Jahren haben alle übrigen Gemeinden 
von diesem Recht Gebrauch gemacht 
und damit ihre demokratische Einstel 
lung dokumentiert. 
FÜRSTENTUM 
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VERFASSUNG 1921 
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