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Erst richtig ermöglicht wird die Gemein-
deautonomie durch eigene Einnahmen
der Gemeinden In Form von Gemeinde-
steuern, Subventionen und Finanzaus-
gleich. Die Autonomie der Gemeinden
hat sich auch bei der Einführung des
Frauenstimmrechtes auf Gemeindeebene
gezeigt. Durch eine Verfassungsände-
rung im Jahre 1976 hat der Landtag die
Möglichkeit geschaffen, dass die
Gemeinden durch einen Gemeindever-
sammlungsbeschluss den Liechten-
steinerinnen, die das 20. Lebensjahr
vollendet haben und in der Gemeinde
wohnhaft sind, das Wahl- und Stimm-
recht zuerkennen können. Noch im sel-
ben Jahr hat Vaduz als erste Gemeinde
das Frauenstimmrecht eingeführt und
damit ein wichtiges Zeichen im Sinne de‘
Demokratie gesetzt. Innerhalb von zehn
Jahren haben alle übrigen Gemeinden
von diesem Recht Gebrauch gemacht
und damit ihre demokratische Einstel
lung dokumentiert.
FÜRSTENTUM
LIESHTEN STEIN
VERFASSUNG 1921
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