Volltext: Fragen an Liechtenstein

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mene Einrichtungen des Rechts. Staaten können ihren Platz auf der 
Welt nicht auswählen. Es ist unser besonderes Glück, daß wir unse 
ren Platz inmitten Europas, zwischen Österreich und der Schweiz 
haben dürfen. Diese Nachbarschaft ist kostbar. Das darf in keiner 
liechtensteinischen Politik aus den Augen verloren werden! Aber 
auch unseren Nachbarn kann es nicht ganz gleichgültig sein, ob die 
modernen politischen Systeme weltweit und in Europa vielfältig 
strukturiert oder möglichst einheitlich sind, und es ist für sie nicht 
uninteressant, wenn es weit unter ihrer Größenordnung noch viele 
andere «Grenzbetriebe» gibt. Sicher liegt der Schweiz auch am Be 
stand anderer Staaten mit vergleichbarer Wesensart, verwandtem 
Denken und ähnlichen Zielen. So mag es für Liechtenstein entschei 
dend sein, daß das Zollverhältnis auf einen modernen Entwicklungs 
stand gebracht wird, auch für die Schweiz ist eine solche Neubestim 
mung nicht völlig ohne Wert. 
Liechtenstein muß sich über seine Zukunft und seine langfristigen 
Ziele Gedanken machen. Bedacht oder unbedacht ist jedes gewichtige 
politische Tun (oder Nichttun) der Gegenwart eine Weichenstellung 
zu einem der variierten Ziele. Dabei stehen derzeit im westeuro 
päischen Feld Entscheidungen an, und zwar auch solche von uns. 
Verhängnisvoll wäre es, bangend zu warten, bis uns von den anderen, 
die alle so sehr mit sich beschäftigt sind, unser europäischer Platz an 
gewiesen wird; es könnte sehr wohl ein Platz zwischen Stühlen und 
Bänken sein. Alt-Regierungschef Frick hat an der Verfassungsfeier 
des Landtags erklärt: 18 ) «Die Eingliederung unseres Landes in das 
neue Europa ist zur Zeit das Problem, das alle anderen überschattet. 
Würden wir jetzt auf ein falsches Geleise geschoben, so könnte das 
eines Tages zum Ende unserer Staatlichkeit führen.» Und Georg 
Malin hat im Landtag unter anderem gemahnt: 19 ) «Seid so früh dabei 
wie nur möglich!» Günther Meier hat nicht zu Unrecht in einem neu- 
lichen Artikel 20 ) mit bezug auf die EWG das «Warten auf ein Fait 
accompli» als falsch bezeichnet, wie es aus Artikeln oder Äußerungen 
spricht: «Bevor wir Wünsche anbringen können, muß doch erst ein 
mal Bern sein Konzept erarbeitet haben» 21 ), oder (sofern das Inter 
view richtig wiedergegeben ist): «um den liechtensteinischen Weg 
abstecken zu können, müßte ,der Prozeß der Meinungsbildung über 
die Zukunft der wirtschaftlichen Integration Europas’ in den Brüs- 
lfl ) A nsprache Verfassungsfeier, 5. 10. 1971 
1# ) Im Landtag vom 11. 6. 1971. 
u ) Liechtensteiner Volksblatt, 18. 9. 1971. 
n ) Liechtensteiner Vaterland, zj. 7. 1970.
	        

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