Volltext: Fragen an Liechtenstein

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ob er sehr erhaltenswert wäre, wenn er nur durch Nachdenken ins 
Bewußtsein gehoben würde, womit auch die Politik Rückhalt und 
Zielrichtung erhielte. 
Wir versuchen daher zuerst, kurz den Bewußtseinsstand, von dem 
nicht nur das politische Handeln ausgeht, sondern von dem aus auch 
der Rückgriff auf den Staat erfolgen muß, zu erforschen. Dabei reihe 
ich einfach einige Fakten und Erscheinungen aneinander, die etwas 
über das Bewußtsein aussagen, aber auch vereinzelte Vorgegebenhei 
ten, die lediglich auf das Staatsbewußtsein einwirken. 
Am Anfang unserer nationalen Geschichte steht nicht eine Ausein 
andersetzung wie zwischen Frankreich und England in einem lOOjäh- 
rigen Krieg, in dem beide Gegner ihre Identität errungen haben und 
1453 als Nationen hervorgegangen sind, nicht ein deutscher Bis 
marck, stehen nicht ein Cavour, Garibaldi und Mazzini, die Befreier 
und Einiger Italiens, steht nicht ein Rütlischwur, sondern steht die 
von Napoleon unseren Vorfahren 1806 wider Willen geschenkte Un 
abhängigkeit, ein Geschenk, das wir teils bis heute noch nicht ganz 
angenommen haben. Schon im 18. Jahrhundert, im Absolutismus, war 
unsere relativ eigene und demokratische Landammannseinrichtung 
beseitigt worden. Der Fürst regierte von Wien aus, ja weithin war 
es ein Beamter, der Landvogt, der den Fürsten vertrat. Erst 1921, 
200 Jahre nach Einbruch des Absolutismus, bekamen wir einen 
eigenen liechtensteinischen Regierungschef. Aus dieser langen be 
hördlichen, teils staatlichen Verfremdung wird manche heute noch 
gelegentlich antiobrigkeitlich, antibehördlich, ja fast antistaatlich 
scheinende Flaltung des Liechtensteiners verständlich. Daneben einher 
geht wegen des langen Akzeptierenmüssens von Anordnungen von 
außen manchmal ein, von sich wegen überzeugtes, fatalistisches, un 
kritisches, oft untertänig wirkendes Hinnehmen oder Nachahmen. 
Ein staatliches selbstbewußtes Normal verhalten müßte beide Erschei 
nungen auflösen; in den Behörden sähen wir — trotz allem — letzt 
lich unsere eigene so gewollte und geachtete staatliche Repräsentation 
und nach außen erfolgte ein stärkeres Bemühen um Grenzziehung. 
Nach der Französischen Revolution führten erst zögernde, dann 
starke liechtensteinische Kräfte zur Verfassung von 1862 und zum 
eigenen Parlament. 1866 aber kam das Ende des Deutschen Bundes. 
Es war auch das Ende des langen außenpolitischen Existenzkampfes 
in multilateraler Konfrontation. Doch trotz der hervorragenden Ge 
stalten eines Peter Kaiser und eines Carl Schädler ist zu fürchten, daß 
Liechtenstein als Staat verschwunden wäre, wenn nicht der Fürst 
gegen das Einsehen der Bevölkerung die bundesmäßige Militärver 
pflichtung, eine außenpolitische Notwendigkeit, eingegangen wäre.
	        

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