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politischen Ordnung. Die Souveränität mußte vom Fürstentum teuer be
zahlt werden! — Die Rechnungsbücher jener Zeit geben ein beredtes
Beispiel dafür. 1810 bis 1812 erwuchsen dem Land aus der Mitglied
schaft beim Rheinbund Auslagen in der Höhe von zirka 21 000 Gul
den, während alle übrigen Ausgaben rund 30 000 Gulden ausmach
ten. Von Liechtenstein wird in dieser Zeit gesagt: «Es ist vielleicht
das ärmste Land, das es in der Welt geben mag.»
Im Jahre 1813, als Liechtenstein aus dem Rheinbund in die Reihe der
späteren Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes trat, gingen bei Ge
samtausgaben von 22 000 Gulden 18 000 Gulden auf das Konto der
Bundes Verpflichtungen. Liechtenstein konnte auch im Lager der
Alliierten seine Unabhängigkeit nur bewahren, wenn es weiterhin be
trächtliche finanzielle Opfer brachte; Opfer, die dazu beitrugen, daß
das Land in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wirtschaftlich nie
gesunden konnte! Im Deutschen Bund war ein Kontingent von 80
Mann und eine Reserve von 20 Mann zu stellen und zu unterhalten.
Wenn das Kontingent in Friedenszeiten auch nur selten unter Waffen
gehalten wurde, verblieben dennoch beträchtliche Bundeskosten, galt
es doch, neben den üblichen Beitrags le istungen, die früher vom Für
sten gewährten Kriegs Vorschüsse zurückzuzahlen. Die letzte Rate von
2000 Gulden wurde 1831 entrichtet. 1820 fielen beispielsweise von
insgesamt rund 20 000 Gulden Ausgaben 6000 Gulden auf Bundes-
verpflichtungen. 1836 wurde das Bundeskontingent reorganisiert mit
einem Aufwand von zirka 13 000 Gulden, und in der Folge blieben
die Militärausgaben bis 1866 mit durchschnittlich 20 bis 30 Prozent
der Gesamtausgaben eine unangenehm spürbare Belastung für die
Landesfinanzen.
Liechtensteins Mitgliedschaft im Deutschen Bund machte es möglich,
die Souveränität zu erhalten, stärkte die Stellung des Fürsten,
brachte wirtschaftlich gesehen aber keine Vorteile. Im Gegenteil, in
der Zeit massiver außenpolitischer Bindungen machte sich gleich
zeitig eine zunehmende wirtschaftliche Isolierung bemerkbar. Das
Fürstentum war mit seiner rapid angewachsenen Bevölkerung nicht
mehr in der Lage, sich ohne enge wirtschaftliche Außenbeziehungen
zu versorgen. Der kleine Wirtschaftsraum drohte, umgeben von zoll-
und handelspolitischen Schranken, zu ersticken. Dringendst benö
tigte Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft konnten
nicht bereitgestellt werden, da sich in einem so sehr eingeengten
Raum keine Industrie und kein Gewerbe entwickeln konnten.
Schon lange vor Abschluß des Zollvertrages von 1852 hatte sich die
Lösung einer wirtschaftlichen und damit indirekt auch einer politi
schen Anlehnung an Österreich in zunehmendem Maße aufgedrängt.