Volltext: Fragen an Liechtenstein

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lassen, aber im Falle eines Beitritts Englands zur EWG die Frage 
eines Vollbeitritts ernsthaft prüfen muß. 
Wann dies der Fall sein wird, ist noch ungewiß; in London, Paris und 
Brüssel hält man jedoch den 1. Januar 1973 ftir den vermutlichen 
Beitrittstag. 
«Aber» — ich zitiere Professor Karl Schmid — «über eines muß man 
sich klar sein: Wir werden nicht alles haben können: ein Maximum 
an Selbstbestimmung, ein Maximum von Erweiterung der Märkte, 
ein Maximum an Selbständigkeit des Staates und an Freiheit der 
Wirtschaft und des Einzelnen. Wir werden uns entscheiden müssen, 
wofür wir welchen Preis zu zahlen bereit sind.» (Zitat nach Tages 
anzeiger, vom Samstag, 10. April 1971.) 
Die Antwort darauf kann nicht sein: «Mür honds und Vermögens», 
sondern es wird heißen: Worauf wollen wir verzichten, um etwas 
anderes, was uns wertvoller erscheint, bewahren zu können? Für die 
Zukunft Liechtensteins hängt alles davon ab, worauf es verzichten 
kann und will. 
Weiter verwendete Literatur: 
Binswanger, H. C., Neutralität und EWG-Mitgliedschaft, in: N2Z, Sonntag, 23. 11. 1969, Nr. 690. 
Schindler, D., Die völkerrechtliche Stellung der Kleinstaaten Europas und deren Beziehungen zur 
EWG, o. J. 
Vertrag über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG — Gemeinsamer Markt) 
vom 2$. 3. 1957 (Römer Vertrag). 
Vgl. hierzu ausführlich: Konferenzen und Verträge. Vertrags-Ploetz Teil II, 4. Band: Neueste 
Zeit 1914—1959, 2. erweiterte Auflage, Würzburg 19J9, S. jf7 ff. 
Vertrag über die Gründung der Europäischen Freihandeiszone (EFTA — European Free Trade 
Association) vom 4. 1. i960. 
Vgl. hierzu ausführlich: Konferenzen und Vertrage. Vertrags-Ploetz Teil II, Band 4 B: Neueste 
Zeit 19J9—1963, Würzburg 1963, S. 14 ff.
	        

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