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Casinos, über Bord geworfen werden, aber ich glaube doch, daß sich
eine solche Maßnahme auch auf das liechtensteinische Kleingewerbe
befruchtend aus wirken könnte, außerdem wäre sie sehr dazu ange
tan, die früher erwähnte Steuerlücke zu füllen.) In diesem Sinne ist
das im Entstehen begriffene neue Fremdenverkehrsgesetz als erfreu
licher Vorstoß zu begrüßen. Dazuher Aufbau einer effizienten In
dustrie für den quartären Sektor: Das Schlagwort Freizeitbeschäfti
gung dürfte manchem Gewerbetreibenden neue Perspektiven eröffnen.
Dieser ganze Prozeß müßte einhergehen mit einer gesellschaftlichen
und politischen Strukturbereinigung: z. B. Neugestaltung des Par
teienwesens in Hinblick auf staatspolitische Ziele und Abkehr von
der einseitigen Parteipolitik. In diesem Zusammenhang müßte auch
eine Diskussion über Vor- und Nachteile der direkten Demokratie in
Gang gebracht werden, da diese bei einem eventuellen EWG-Beitritt
Liechtensteins ins Wanken geraten dürfte.
Damit sind wir beim vielleicht bedeutendsten und schwerwiegend
sten Punkt: der staatspolitischen Seite des Integrationsproblems.
In der Diskussion zum Referat von Dr. Batliner wurde die Monar
chie als Wesenselement Liechtensteins betont. Ein Wesenselement, das
nicht notwendig ist für die Existenz eines Kleinstaates an und für
sich, das aber für den Kleinstaat Liechtenstein existenzbegründend
ist. Erstaunlicherweise wird diese Seite des Integrationsproblems in
den übrigen Ländern der EFTA, insbesondere in den Industriekreisen
dieser Länder, kaum beachtet. Ihre politische Struktur ist eben eine
völlig andere als die unsrige. Die meisten kennen die konstitutionelle
Monarchie, wobei die Kabinette und Parlamente die Macht inne
haben. In Liechtenstein jedoch bilden der Monarch und das Volk zu
sammen den Souverän. In keinem anderen Land, die Schweiz aus
genommen, die übrigens mit einem ähnlich gelagerten. Problem kon
frontiert wird, sind dem Bürger auch nur annähernd die gleichen
politischen Rechte eingeräumt wie in Liechtenstein. Nach meiner
Meinung besteht kein Zweifel darüber, daß unsere Behörden und die
weit überwiegende Mehrheit des Souveräns nicht gewillt sind, die
Konstanten unseres Staatswesens zu gefährden oder gar aufzugeben,
nämlich die Monarchie liechtensteinischer Prägung, die Wahrung der
Unabhängigkeit und die Referendumsdemokratie. Diese Konstanten
sind jedoch durch welches Arrangement mit der EWG auch immer
aufs höchste gefährdet.
In der EFTA stellt sich die staatspolitische Frage völlig anders. Die
Europäische Freihandelsassoziation stellt eine Form der engeren Zu
sammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiet zwischen voll souveränen
Staaten dar. Lediglich auf einzelnen, konkret umschriebenen Sach