Volltext: Fragen an Liechtenstein

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genießen als solche Autorität anderer Art. Diese Art der Sach-, 
erledigung, gegen die ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, und die 
keinen Spielraum mehr für eine Entscheidung zuläßt, dürfte den 
«rechtsuchenden» Bürger etwas beklemmend anmuten. 
c) Durch die zunehmende Bedeutung des Fachwissens ist der Land 
tag in besonderem Maße auf die Sachkenntnis der Regierungsmit 
glieder und deren Beamten angewiesen. Im Landtag selber ge 
winnen die Kommissionen immer mehr an Gewicht. Sie sind es, 
die die Entscheidung von Sachproblemen vorbereiten, so daß die 
eigentlichen Landtagsdebatten zu «Randdiskussionen» herabge 
mindert werden, denen — staatspolitisch gesehen — destruktive 
parteipolitische Züge anhaften. Man darf sich daher zurecht fra 
gen, ob der Landtag in seiner jetzigen Form noch in der Lage ist, 
seine rechtliche und politische Kontrolle über Regierung und Ver 
waltung auszuüben. 
d) Die durch den Zoll- und Postvertrag verursachte Bindung an die 
Schweiz hat, ohne die Wichtigkeit und derzeitige Notwendigkeit 
der beiden Verträge in Frage stellen zu wollen, dazu geführt, daß 
unser Kleinstaat an politischer Eigenexistenz eingebüßt hat. Tat 
sache ist, daß es zu echten politischen Grundentscheidungen in 
den durch diese Verträge bestimmten Gebieten nicht kommen 
kann. So treten nach Artikel 2 des Einführungsgesetzes zum Zoll 
vertrag (LGB1. 1924 Nr. 11) die anwendbaren Erlasse und Ver 
träge für Liechtenstein zu gleicher Zeit wie in der Schweiz ohne 
weiteres in Kraft. Eine solche Regelung hat auf innenpolitischer 
Seite eine Immobilität und auf außenpolitischer Seite einen Reprä 
sentanzverlust unseres Staates zur Folge. Um einer staatspoliti 
schen Erstarrung auf den durch die Verträge mit der Schweiz er 
faßten Bereichen zu entgehen, müßte man das Augenmerk auf 
andere staatspolitische Lebensbereiche richten und die Staatstätig 
keit in diesen intensivieren. Damit würde auch die einseitige und 
überbetonte Wirtschaftssicht unseres Staates korrigiert.
	        

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