Volltext: Fragen an Liechtenstein

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sein. Allerdings werden die politischen Konsequenzen aus dieser Inte 
gration nicht auf sich warten lassen. Deshalb wäre es unklug, einfach 
in der Westentasche der Schweiz der Dinge zu harren, die da kom 
men sollen. Im Gegenteil: Es gilt, sich in dieser Westentasche bemerk 
bar zu machen, sich zu regen, wenn nicht sogar den Kopf herauszu 
strecken. 
Die beste Möglichkeit hierzu bietet wohl die Mitarbeit in internatio 
nalen Organisationen. Davon wird im nächsten Referat die Rede 
sein. Diese Mitarbeit hat aber ihre innenpolitischen Voraussetzungen, 
wenn sie erfolgreich und den Zielen Liechtensteins dienlich sein soll. 
Damit wäre ich beim Titel dieses Vortrages: Ein Referat, das sich 
an «Innenpolitische Voraussetzungen einer liechtensteinischen Außen 
politik» versucht, kann einerseits rundweg als Unsinn bezeichnet 
werden, anderseits weckt es Erwartungen auf eine schöne Menge 
politischer Brisanz. Die erste Ansicht hoffe ich mit dem Referat zu 
widerlegen. Und nachdem anderseits auch hierzulande politische Bri 
sanz oft mehr mit Namen und Formulierungen und weniger mit der 
Sache zusammenhängt, meine ich, auch diesbezügliche Erwartungen 
enttäuschen zu müssen. 
Was will dieses Referat? Es will die Notwendigkeit von innenpoliti 
schen Maßnahmen nachweisen, die in Liechtenstein vor und neben 
einer verstärkten außenpolitischen Aktivität zu treffen sind. Innen 
politik hat durchaus etwas mit Außenpolitik zu tun. Der Satz «Nie 
mand hatte etwas gewußt», mit dem Dr. Peter Geiger die Situation 
im Lande beim Abschluß des Zollvertrages mit Österreich (1852) 
kennzeichnete, gehört wohl ins vorige Jahrhundert. Heute dürfen sich 
solche Entwicklungen nicht mehr unter Ausschluß der Öffentlichkeit 
abspielen. 
Es wird im Folgenden die Rede sein von Landtag, Regierung und 
Presse, von Selbstdarstellung und Meinungsbildung, von Verfassung 
und Gesetzes werken. Ein anspruchsvoller Katalog, gewiß. Jedoch: Im 
Inland muß beginnen, was glänzen soll im Ausland. 
Selbstbehauptung als Aufgabe 
Bei allen diesen Gedankengängen muß die These, daß Liechtenstein 
als souveräner Staat erhalten werden soll, am Anfang stehen. Im an 
dern Falle stünde ich zu Unrecht hier. Ich möchte den Nachweis 
der Existenzberechtigung Liechtensteins nicht breit darlegen. Ich 
würde damit nur meine Vorredner vom 9. Oktober wiederholen und 
möchte mich deshalb mit folgender Feststellung begnügen:
	        

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