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sein. Allerdings werden die politischen Konsequenzen aus dieser Inte
gration nicht auf sich warten lassen. Deshalb wäre es unklug, einfach
in der Westentasche der Schweiz der Dinge zu harren, die da kom
men sollen. Im Gegenteil: Es gilt, sich in dieser Westentasche bemerk
bar zu machen, sich zu regen, wenn nicht sogar den Kopf herauszu
strecken.
Die beste Möglichkeit hierzu bietet wohl die Mitarbeit in internatio
nalen Organisationen. Davon wird im nächsten Referat die Rede
sein. Diese Mitarbeit hat aber ihre innenpolitischen Voraussetzungen,
wenn sie erfolgreich und den Zielen Liechtensteins dienlich sein soll.
Damit wäre ich beim Titel dieses Vortrages: Ein Referat, das sich
an «Innenpolitische Voraussetzungen einer liechtensteinischen Außen
politik» versucht, kann einerseits rundweg als Unsinn bezeichnet
werden, anderseits weckt es Erwartungen auf eine schöne Menge
politischer Brisanz. Die erste Ansicht hoffe ich mit dem Referat zu
widerlegen. Und nachdem anderseits auch hierzulande politische Bri
sanz oft mehr mit Namen und Formulierungen und weniger mit der
Sache zusammenhängt, meine ich, auch diesbezügliche Erwartungen
enttäuschen zu müssen.
Was will dieses Referat? Es will die Notwendigkeit von innenpoliti
schen Maßnahmen nachweisen, die in Liechtenstein vor und neben
einer verstärkten außenpolitischen Aktivität zu treffen sind. Innen
politik hat durchaus etwas mit Außenpolitik zu tun. Der Satz «Nie
mand hatte etwas gewußt», mit dem Dr. Peter Geiger die Situation
im Lande beim Abschluß des Zollvertrages mit Österreich (1852)
kennzeichnete, gehört wohl ins vorige Jahrhundert. Heute dürfen sich
solche Entwicklungen nicht mehr unter Ausschluß der Öffentlichkeit
abspielen.
Es wird im Folgenden die Rede sein von Landtag, Regierung und
Presse, von Selbstdarstellung und Meinungsbildung, von Verfassung
und Gesetzes werken. Ein anspruchsvoller Katalog, gewiß. Jedoch: Im
Inland muß beginnen, was glänzen soll im Ausland.
Selbstbehauptung als Aufgabe
Bei allen diesen Gedankengängen muß die These, daß Liechtenstein
als souveräner Staat erhalten werden soll, am Anfang stehen. Im an
dern Falle stünde ich zu Unrecht hier. Ich möchte den Nachweis
der Existenzberechtigung Liechtensteins nicht breit darlegen. Ich
würde damit nur meine Vorredner vom 9. Oktober wiederholen und
möchte mich deshalb mit folgender Feststellung begnügen: