4
im Laufe der Zeit fast unumschränkte Herren in
ihren kleinen Grafschaften. Sie betrachteten das
Grafenamt als erbliches Lehen, verfügten über Ein
künfte, verkauften und vertauschten, verloren oder
gewannen in den zahlreichen Fehden untereinander
Gebiete, wenig fehlte, so fühlten sie sich als sou
veräne Herren der Grafschaften. Dies um so mehr,
als nach dem Aussterben der Karolinger Deutsch
land in bezug auf seinen Kaiser ein Wahlreich
wurde (911).
Die Einheit in der Verwaltung und Regierung
der alten Grafschaft „Im Boden“ lockerte sich bald.
Der Bischof zur Chur, Klöster (Schänis und Pfäfers)
und einzelne Edelleute (Herren von Schellenberg)
erhielten vom Kaiser besondere Vergünstigungen.
Sie mußten weder den Grafen noch den Herzogen
gehorchen, sondern standen direkt unter dem Schutz
des Kaisers, sie waren reichsunmittelbar. Das galt
auch für alle jene, die als Bauern oder Handwerker
oder Dienstleute auf Grund und Boden solcher Be
vorzugter lebten. So war also die Grafschaft kein
abgerundetes einheitliches Verwaltungsdistrikt
mehr, ja sie selber hob sich später durch die Gunst
der Kaiser aus dem Abhängigkeitsverhältnis zum
Herzogtum heraus und wurde eine reichsunmittel
bare Grafschaft (1396), was von den Kaisern wie
derholt bestätigt wurde. (1402, 1439, 1492, I 5°7-)
Gutenberg und seine Besitzungen in Balzers stan
den nie unter der Hoheit der Grafen zu Vaduz,