Volltext: Die Entstehung Liechtensteins

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im Laufe der Zeit fast unumschränkte Herren in 
ihren kleinen Grafschaften. Sie betrachteten das 
Grafenamt als erbliches Lehen, verfügten über Ein 
künfte, verkauften und vertauschten, verloren oder 
gewannen in den zahlreichen Fehden untereinander 
Gebiete, wenig fehlte, so fühlten sie sich als sou 
veräne Herren der Grafschaften. Dies um so mehr, 
als nach dem Aussterben der Karolinger Deutsch 
land in bezug auf seinen Kaiser ein Wahlreich 
wurde (911). 
Die Einheit in der Verwaltung und Regierung 
der alten Grafschaft „Im Boden“ lockerte sich bald. 
Der Bischof zur Chur, Klöster (Schänis und Pfäfers) 
und einzelne Edelleute (Herren von Schellenberg) 
erhielten vom Kaiser besondere Vergünstigungen. 
Sie mußten weder den Grafen noch den Herzogen 
gehorchen, sondern standen direkt unter dem Schutz 
des Kaisers, sie waren reichsunmittelbar. Das galt 
auch für alle jene, die als Bauern oder Handwerker 
oder Dienstleute auf Grund und Boden solcher Be 
vorzugter lebten. So war also die Grafschaft kein 
abgerundetes einheitliches Verwaltungsdistrikt 
mehr, ja sie selber hob sich später durch die Gunst 
der Kaiser aus dem Abhängigkeitsverhältnis zum 
Herzogtum heraus und wurde eine reichsunmittel 
bare Grafschaft (1396), was von den Kaisern wie 
derholt bestätigt wurde. (1402, 1439, 1492, I 5°7-) 
Gutenberg und seine Besitzungen in Balzers stan 
den nie unter der Hoheit der Grafen zu Vaduz,
	        

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