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rätien und umfaßte das alte Bistum Chur. Der
Bischof von Chur übte lange Zeit das Amt eines
Gaugrafen aus. Dieses große Churrätien wurde der
besseren Verwaltung wegen wieder geteilt: Ober
und Unterrätien, denen jeweils ein Graf Vorstand.
Doch kam es vor, daß der Gaugraf oder Herzog
zugleich auch Graf einer solchen Grafschaft war.
Unterrätien (auch Churwalchengau genannt) um
faßte das Gebiet beidseits des Rheines zwischen der
Landquart im Süden, der Klause bei Götzis (Burg
Neuburg) und Hirschensprung (Burg Blatten) im
Norden, Walensee im Westen und Arlberg im
Osten. Damit war eine feste Abgrenzung eines
Verwaltungsbezirkes gegeben.
Dieses Unterrätien erhielt zur besseren Verwal
tung eine nochmalige Zweiteilung in die zwei Cent
grafschaften (Hundertschaften) „Im Boden“ und
Drusustal.
Die Centgrafschaft „Im Boden“ umfaßte das
Gebiet des heutigen Fürstentums Liechtenstein, das
Sarganserland und die Herrschaft Mayenfeld bis
zur Landquart, Sax, Werdenberg und Wartau.
Diese Grafschaft wurde von einem Schultheißen
oder auch Grafen (Zentgrafen genannt) verwaltet.
Anfänglich ließ der Kaiser Gaugrafen und Zent
grafen regelmäßig durch seine Sendboten beaufsich
tigen. Mit dem Zerfalle der Macht der deutschen
Kaiser hörte dies auf, die Machtbefugnisse der
einzelnen Grafen erweiterten sich rasch, sie wurden