Volltext: Die Entstehung Liechtensteins

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Landschaften zum reichsunmittelbaren Fürstentum 
Liechtenstein. Das Haus von Liechtenstein gab dem 
neuen Lande seinen Namen. Bis zum 12. Juli 1806 
verblieb das Fürstentum Liechtenstein ein Bestand 
teil des Deutschen Reiches. An diesem Tage erfolgte 
seine Zuweisung zum Rheinbund Napoleons und 
damit die Loslösung vom alten Deutschen Reiche. 
Das Fürstentum Liechtenstein ist am 12. Juli 1806 
ein souveränes Staatswesen geworden. Als solches 
stand es von 1815 bis 1866 im Deutschen Bunde, 
trat dann 1866 aus demselben unter Fürst Jo 
hann II. aus, der 1868 das liechtensteinische Militär 
entließ und das Land keinem andern Staate mehr 
anschloß. Das Land unterhielt mit seinen Nachbarn 
die engsten wirtschaftlichen Beziehungen. Bis zum 
2. August 1919 verblieb es im österreichischen Zoll 
verein und am 29. März 1923 schloß es mit der 
Schweiz einen Vertrag ab über den Anschluß des 
Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische 
Zollgebiet (Zollvertrag), der seit dem 1. Jänner 
1924 in Kraft steht. 
So ist uns im Laufeder Jahrhunderte eine Heimat 
gebildet worden, die im Schutze des Fürstenhauses 
der Liechtensteine wohlbehütet als ein liebes Kleinod 
dasteht, und, so Gott will, in die fernste Zukunft 
als solches bestehen möge.
	        

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