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Landschaften zum reichsunmittelbaren Fürstentum
Liechtenstein. Das Haus von Liechtenstein gab dem
neuen Lande seinen Namen. Bis zum 12. Juli 1806
verblieb das Fürstentum Liechtenstein ein Bestand
teil des Deutschen Reiches. An diesem Tage erfolgte
seine Zuweisung zum Rheinbund Napoleons und
damit die Loslösung vom alten Deutschen Reiche.
Das Fürstentum Liechtenstein ist am 12. Juli 1806
ein souveränes Staatswesen geworden. Als solches
stand es von 1815 bis 1866 im Deutschen Bunde,
trat dann 1866 aus demselben unter Fürst Jo
hann II. aus, der 1868 das liechtensteinische Militär
entließ und das Land keinem andern Staate mehr
anschloß. Das Land unterhielt mit seinen Nachbarn
die engsten wirtschaftlichen Beziehungen. Bis zum
2. August 1919 verblieb es im österreichischen Zoll
verein und am 29. März 1923 schloß es mit der
Schweiz einen Vertrag ab über den Anschluß des
Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische
Zollgebiet (Zollvertrag), der seit dem 1. Jänner
1924 in Kraft steht.
So ist uns im Laufeder Jahrhunderte eine Heimat
gebildet worden, die im Schutze des Fürstenhauses
der Liechtensteine wohlbehütet als ein liebes Kleinod
dasteht, und, so Gott will, in die fernste Zukunft
als solches bestehen möge.