in der Erkenntnis, dass fischbesetzte, aber nicht befisch-
te Gewässer mangels Fressfeinden zur Vebervermehrung und
damit zu einem Ungleichgewicht im 0Oekosystem führen.
ampfehlen die unterzeichnenden Organisationen zur Bestandesregulie-
"ung der Fische eine zumindest zeitweise Befischung der unter Ziffer
3 erwähnten fischbaren Gewässer. Diese Befischung muss naturschonend
erfolgen, wobei sie die Existenz der weiteren Lebewesen nicht wesent-
lich beeinträchtigen darf. Dies trifft in grösserem Ausmass dann zu,
wenn eine Befischung erst ab 1.Juli erfolgt. Es muss deshalb diese
nötige Fischbestandesregulierung in den Monaten Juli bis Oktober er-
folgen. Es ist hierbei vor allem dafür zu sorgen, dass zu starke
Raubfische entfernt werden. Im konkreten Fall des Gampriner Seeleins
sind die starken Hechte auszufischen, um das Aufkommen der Wasser-
vöge]l und Amphibien zu erleichtern.
6. Eine natürliche oder gepflanzte Bebuschung entlang Gewässern ist
grundsätzlich erwünscht, webei in befischbaren Gewässern, vor allem
auch in Flussgewässern, auf die Fischbewirtschaftung und den Unter-
halt der Gewässer Rücksicht zu nehmen ist, Eine unregelmässige Be-
pflanzung erhöht auch zusätzlich die Attraktivität des Landschafts-
bildes.
7. Angesichts des grossen Mangels an natürlich fliessenden und stehen-
den Gewässern in Liechtenstein begrüssen die unterzeichnenden Vereine
alle Massnahmen, die zu einer Verbesserung der bestehenden Situation
führen kann, so u.a. die Neuanalge von Weihern und Tümpeln wie auch
die Wiederbewässerung von heute ausgetrockneten Gräben. Die unter-
zeichnenden Organisationen begrüssen so insbesondere die Hebung des
Grundwasserstandes in der Talsohle durch den Einbau von Schwellen im
Rhein.
8. Die unterzeichnenden Vereine betonen die Notwendigkeit der Koordi-
nation und des Dialoges zwischen den Behörden und den an Fragen des
Naturschutzes interessierten Vereinigungen. Zwischen den Organisa-
tionen soll vor allem dann eine gegenseitige Konsultation stattfin-