Einteilung
DER PFLICHTFEUERWEHR
für die Gemeinde Mauren und Weiler Schaanwald
Herr Berlecein Li fler
wird eingzeleilt zu
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Hauptmann dieser Section ist: Ä
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Hauatmannstellvertreter isl:
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Zur Beachtung:
Alle feuerwehrpflichtigen Porsonen werden auf die Bestimmungen der Löschurduung
Tandesgesctz vom 11. Oktober 1565) aufmerksam semacht.
. Auf einem Beandplatze werden, solange Cafalı hesteht und Arbeit vorhanden ist,
keine müssig Stehenden zedufdet.
Jeder Untergebenue Tat jedem Befehl genat und augenblicklich Folge zu leisten.
Die Mannschalt, welche zunr W assertragen bestimmt ist, hat mit einem Kübel auf
dem Brand olatze zu erscheinen.
Yehlt bei einer Section der Hauptmann, so ist dem Vorsteher, wenn dieser nicht auf
dem Brandplatze ist, einem Mitglied des Gemeinderates Gehorsam zu Teisten.
Mitglieder der freiwilligen Fonerwehr und zugeteilte zur ID Socction dürfen, wenn
Jie Spritze in Funktion ist, ohne Bewilligung des Hauptmannes dieselbe nicht verlassen,
Jeder Ungehorsam und jede Kleinste Widersetzlichkeit wird strenge bestraft.
Dieser Zuteilungsschein fon jeder Bürger undı Vorschrift des 8 8 der Löschordnung
x seiner Wohnung anzuhelten und der Venerkomnission über Verlangen vorzuzeigen.
Mauren, am IS, Müirz
O0
D. BUI ILER, Vorsteher.
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