Volltext: 100 Jahre Feuerwehr Mauren, Liechtenstein

anzubringen, und zwar derzeit ausschliesslich Kluser Anbohrungen. 
Von jeder Anbohrung ist der Gemeindevorsteher in Kenntnis zu 
setzen. Jede Anbohrung ist vom Wassermeister abzunehmen und in 
Bezug auf fachmännische Anbringung und Materialverwendung im 
Sinne dieser Anordnung zu überprüfen. 
FA 
Nach Fertigstellung der Installationen, seien sie durchgeführt von 
dem einen oder anderen, hat der Wassermeister eine Auslaufaufnahme 
zu machen und diesen Rapport.dem Gemeindevorsteher zu übergeben. 
Der Wassermeister ist sohin dafür verantwortlich, dass nach jeder 
Anbohrung die Aufnahmen gemacht werden. 
Der Wassermeister wird beauftragt, sofort Erhebungen zu pflegen, ob 
die Anmeldungen pro 1946 und 1947 durchgeführt sind und beim Ge- 
meindekassier vorgetragen sind. Wenn es der Wassermeister für notwen- 
dig erachtet, so soll er Vorschläge über Neuaufnahmen einbringen; 
dies dann, wenn eine zuverlässige EruTerung..der Ausläufe nicht mehr 
möglich ist. 
Der Wassermeister untersteht dem Gemeindevorsteher, wobei aber 
ausdrücklich festgelegt wird, dass die alleinige Verantwortung für 
das richtige Funktionieren und die Instandhaltung des Wasserwerkes 
der Wassermeister trägt. 
Mauren, am 14, Februar 1948 
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