Volltext: 100 Jahre Feuerwehr Mauren, Liechtenstein

meistern und den zu den Haken und Leitern Verordneten beim 
Spritzenhause ein, und ebenso sind auch angeschirrte Pferde zur 
Einspannung dahin zu bringen. 
$ 29. Der Commandantstellvertreter nimmt sofort schnell den 
Namensruf über die Sektion vor, verzeichnet die Abwesenden zur 
Bestrafung und eilt, sobald die Löschgeräthe zum Abfahren be- 
stimmt sind. mit seinen Untergebenen der Brandstätte zu. 
$ 30. Beim Eintreffen im Brandorte begibt er sich sogleich 
zum dortigen Commandanten, bezeichnet ihm die Zahl seiner Mann- 
schaft, sowie die Gattung der mitgebrachten Löschgeräthe und 
unterzieht sich dessen Aufträgen und Anordnungen, die er bis zu 
erfolgter Abdankung ohne Einwendungen und auf das thätigste zu 
befolgen hat. 
8 31. Betrifft das Brandunglück die nächstgelegene Ortschaft, 
so wird in den Gemeinden, die 3 Sektionen haben, auch die zweite 
versammelt, und wenn zu vermuthen. wäre, dass die Noth gross 
and nicht genügsame Hilfe vorhanden sein sollte, der ersten um- 
verzögert nachgesendet. 
IV. Verhalten nach gedämpftem Brande. 
8 32. Wenn das Feuer wirklich gedämpft ist, so bleibt dem 
Commandanten die fernere Sorge, dass der Schutt der eingestürzten 
oder niedergerissenen Gebäude genugsam mit Wasser überschüttet 
und mit Erde bedeckt werde. 
Er bestimmt mit Rücksicht auf die obwaltenden Umstände wie 
Viele der anwesenden Hülfsmannschaft und welche Löschgeräthe 
noch auf der Brandstätte zu verbleiben haben, indem eine gänz- 
liche Abdankung der erstern erst dann Platz greifen darf, wenn 
durchaus keine Gefahr von Wiederausbruch des Feuers zu be- 
sorgen ist. 
8 33. Die Mannschaft darf nicht willkürlich oder in Unordnung 
von dem Brandplatze weglaufen, sondern, wenn sie der Commandant 
mit gebührendem Dank entlässt, nimmt jeder Commandantenstell- 
vertreter den Namensaufruf vor und führt seine Untergebenen nach 
Hause zurück. Nach Abgabe der Löschgeräthe und Entlassung der 
Mannschaft begibt er sich zum Commandanten um Rapport zu 
arstatten. _ 
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