meistern und den zu den Haken und Leitern Verordneten beim
Spritzenhause ein, und ebenso sind auch angeschirrte Pferde zur
Einspannung dahin zu bringen.
$ 29. Der Commandantstellvertreter nimmt sofort schnell den
Namensruf über die Sektion vor, verzeichnet die Abwesenden zur
Bestrafung und eilt, sobald die Löschgeräthe zum Abfahren be-
stimmt sind. mit seinen Untergebenen der Brandstätte zu.
$ 30. Beim Eintreffen im Brandorte begibt er sich sogleich
zum dortigen Commandanten, bezeichnet ihm die Zahl seiner Mann-
schaft, sowie die Gattung der mitgebrachten Löschgeräthe und
unterzieht sich dessen Aufträgen und Anordnungen, die er bis zu
erfolgter Abdankung ohne Einwendungen und auf das thätigste zu
befolgen hat.
8 31. Betrifft das Brandunglück die nächstgelegene Ortschaft,
so wird in den Gemeinden, die 3 Sektionen haben, auch die zweite
versammelt, und wenn zu vermuthen. wäre, dass die Noth gross
and nicht genügsame Hilfe vorhanden sein sollte, der ersten um-
verzögert nachgesendet.
IV. Verhalten nach gedämpftem Brande.
8 32. Wenn das Feuer wirklich gedämpft ist, so bleibt dem
Commandanten die fernere Sorge, dass der Schutt der eingestürzten
oder niedergerissenen Gebäude genugsam mit Wasser überschüttet
und mit Erde bedeckt werde.
Er bestimmt mit Rücksicht auf die obwaltenden Umstände wie
Viele der anwesenden Hülfsmannschaft und welche Löschgeräthe
noch auf der Brandstätte zu verbleiben haben, indem eine gänz-
liche Abdankung der erstern erst dann Platz greifen darf, wenn
durchaus keine Gefahr von Wiederausbruch des Feuers zu be-
sorgen ist.
8 33. Die Mannschaft darf nicht willkürlich oder in Unordnung
von dem Brandplatze weglaufen, sondern, wenn sie der Commandant
mit gebührendem Dank entlässt, nimmt jeder Commandantenstell-
vertreter den Namensaufruf vor und führt seine Untergebenen nach
Hause zurück. Nach Abgabe der Löschgeräthe und Entlassung der
Mannschaft begibt er sich zum Commandanten um Rapport zu
arstatten. _
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