Volltext: 100 Jahre Feuerwehr Mauren, Liechtenstein

8 23. Entsteht zur Nachtzeit ein Brand, so wird auf den ersten 
Feuerlärm in jedem Hause eine Laterne angezündet, und diese gegen 
die Gasse hin aus einem Fenster gehängt. 
8 24. Bei Tag wie bei Nacht haben die Weibspersonen ihre 
sämmtlichen im Hause vorfindlichen hölzernen Geschirre zusammen- 
zutragen, und innerhalb der Hausthüre, und zwar wenn sie Wasser 
zur Hand haben, damit angefüllt, bereit zu halten, damit sie im 
Falle der Noth auf erste Abforderung sogleich abgegeben oder auch, 
falls es nöthig, von ihnen selbst zum Feuer gebracht werden können. 
$ 25. Wenn eine Feuersbrunst in kalter Winterszeit entsteht, 
wo wegen dem Gefrieren des Wassers die Spritzen unbrauchbar ge- 
macht werden könnten, so ist vom Commandanten zu veranstalten, 
dass durch Weibspersonen ununterbrochen Wasser gekocht und 
dieses der Feuerspritze zugetragen werde. 
8 26. Der Commandant und alle Feuerbedienstete haben scho- 
nend und anständig mit ihren Untergebenen ‚zu verfahren, vor- 
fallende Zwiste möglichst zu verhindern, und vorzüglich die zu 
Hülfe eilenden Nachbarn mit Achtung und Erkenntlichkeit zu be- 
handeln. 
Strenge Pflicht der Untergebenen hingegen ist, jedem ihnen 
zugehenden Befehl die genaueste und augenblickliche Folge zu 
leisten; jeder, auch der geringste Beweis von Ungehorsam oder 
Widersetzlichkeit macht strafbar. 
IM. Hülfeleistung bei einem benachbarten Brande. 
8 27. Sobald dem Feuercommandanten Kenntniss von einem 
auswärts entstandenen Brande ertheilt wird, sendet er so schnell 
als möglich, wenn ihm Ort und Umstände nicht sogleich bezeichnet 
werden können, einen Feuerläufer, des Nachts mit einer Laterne 
versehen, dem Brandorte entgegen, befiehlt gleichzeitig die Sturm- 
glocke zu läuten, und sobald ihm von dem rückkehrenden Feuer- 
läufer oder demjenigen des nothleidenden Orts bestimmte Nachricht 
überbracht wird, lässt er diese in die hinterliegenden Ortschaften 
verbreiten. 
$ 28. Die erste Sektion der Hilfsabtheilung ($ 3) versammelt 
sich unverzüglich, ohne Rücksicht auf Zeit und Geschäfte, an dem 
ihr angewiesenen Sammelplatz und erwartet den Befehl zum Auf- 
bruch. Der Commandantstellvertreter findet sich mit den Spritzen- 
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