Spritzen die Stellen an, wo sie am wirksamsten dem Feuer entge-
genarbeiten können, und lässt durch den Brunnenmeister die
Wasserreihen ordnen.
8 13. Solange es möglich ist, im Innern des brennenden Hauses
zu arbeiten, — ‘wobei gute Handspritzen und Schläuche ausge-
zeichnete Dienste leisten, — suche man vorzüglich die Kommuni-
kation der Stockwerke und den freien Ein- und Ausgang zu erhal-
ten. Ergreift das Feuer mehrere Theile des Gebäudes, oder hat es
schon ausgeschlagen, so wird dasselbe von dem Löschpersonale
möglichstermassen zu umgehen gesucht, dass das Feuer auf allen
Seiten Widerstand findet.
8 14. Steht das brennende Gebäude in der Nähe von andern,
so hat der Commandant auch diesen seine ungesäumte Sorgfalt
zu widmen.
Gleiche Sorgfalt soll er auch dem Flugfeuer zuwenden und zu
dem Ende ein paar Männer beordern, die von erhöhten Plätzen aus
das Feuer beobachten und sobald sie diesfällige Gefahr bemerken
sollten, solches sogleich zu melden hätten.
8 15. Würde der Brand ungeachtet aller Bemühungen so über-
handnehmen, dass keine Rettung des Gebäudes mehr gehofft werden
kann, oder wenn es die Rettung der benachbarten Gebäude erheischt,
so befiehlt der Commandant, dass das brennende Gebäude mit den
vorhandenen Haken zusammengerissen werde,
8 16. Sollte aber auch dieses nicht mehr genügen, die nächst-
stehenden Gebäude vor dem Angriffe der Flammen zu retten und
somit die grösste Gefahr des Umsichgreifens für den Ort eintreten,
so müssen als das einzig übrigbleibende Mittel, der Flamme ein Ziel
zu setzen, auch diese ohne Verzug niedergerissen werden.
Bei der Anwendung dieses traurigen Hilfsmittels im äussersten
Nothfalle bedarf es des schnell überlegten Entschlusses, welches
Gebäude hiezu zuerst gewählt wird, indem es in den meisten Fällen
nicht blos zwecklos, sondern sogar schädlich sein würde, wenn man
statt des zweiten oder dritten im Windstrich gelegenen Hauses, mit
demjenigen den Anfang machen wollte. welches unmittelbar an das
brennende stosst.
Dem Commandanten kommt es jedoch mit Zuzug des Ortsvor-
standes zu, zu beurtheilen, ob diese Massregel nothwendig sei, und
wenn dafür entschieden ist, überträgt er die Leitung einem anwe-
senden Bauverständigen.
8& 17. Der Spritzenmeister sorge, dass die Spritze nicht durch
unachtsames Zu- und Abfahren oder übertriebenes Pumpen verdor-
‘ft